Bebauungsplan „Repowering – Windpark Wehingen/Tünsdorf“

hier: Überführung vom Angebots- Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB

In seiner Sitzung vom 12.12.2022 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Repowering – Windpark Wehingen/Tünsdorf“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Diese Beteiligungsschritte wurden nun durchgeführt. Zuletzt hat der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschusses in seiner Sitzung am 30.11.2023 beraten und bei einer Enthaltung dem Gemeinderat die Empfehlung zur Überführung des Verfahrens von einem Angebotsbebauungsplan in die Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen – Tünsdorf“ zu „Repowering – Windpark Wehingen/Tünsdorf“ gem. § 12 BauGB empfohlen. Diese Empfehlung begründete der Ausschuss wie folgt:

Sollte der Angebotsbebauungsplan zum Repowering im Wege eines Normenkontrollantrags für unwirksam erklärt werden und der derzeit noch rechtskräftige Vorhabenbezogene Bebauungsplan bereits aufgehoben sein, besteht für das vorliegende Plangebiet kein Bebauungsplan mehr, über den die Gemeinde die Errichtung von Windenergieanlagen steuern kann. Die Fläche wäre lediglich als Konzentrationszone im Flächennutzungsplan ausgewiesen und Windkraftbetreiber könnten somit nach Genehmigung durch das LUA Windenergieanlagen errichten, ohne dass die Gemeinde Einfluss auf die Höhe etc. nehmen kann.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) sprach sich prinzipiell für das Repowering aus, äußerte aber Bedenken, dass die vordere Anlage in Richtung Tünsdorf 250 m hoch werden soll. Im Hinblick auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kündigte er die Zustimmung der FBM Fraktion an, da dieser der Gemeinde und ihren Bürgern einen stärkeren Handlungsspielraum gäbe.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) hob hervor, dass dieses Vorhaben mehrfach vorberaten wurde. Zudem seien die neuen Räder leiser, langsamer und generierten dreimal soviel Energie wie die Bestandsanlagen. Seiner Ansicht nach, könne man dem Vorhaben daher nur zustimmen.

Bei zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig die Überführung des Verfahrens von einem Angebotsbebauungsplan in die Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Wehingen – Tünsdorf“ zu „Repowering – Windpark Wehingen/Tünsdorf“ gem. § 12 BauGB.

Rückkehr der Gemeinde Mettlach zum Entsorgungsverband Saar in Sachen Abfallentsorgung

Einleitend teilte der Vorsitzende mit, dass krankheitsbedingt vom EVS kein Vertreter an der Sitzung teilnehmen könne. Dies bitte er zu entschuldigen. In einer kurzen Powerpoint Präsentation fasste der Bürgermeister sodann die wichtigsten Hintergrundinformationen zur möglichen Rückführung der örtlichen Abfallentsorgung in den EVS wie folgt zusammen.

Die Gemeinde Mettlach hatte im Jahr 2010 die Zuständigkeit für die sogenannte örtliche Abfallentsorgung an sich gezogen und nach einer erforderlichen Vorbereitungszeit  ab dem Jahr 2013 ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept nach dem Luxemburger Modell „Superdreckskescht“  (SDK) umgesetzt. Der Gemeinderat Mettlach hatte sich bereits im Dezember 2008 zu dieser Aufgabenwahrnehmung entschieden.

Nach nunmehr rund zehnjährigen Erfahrungen mit dem 2012 gegründeten Abfallentsorgungsbetrieb, insbesondere auch der Gebührenentwicklung, und den konzeptionellen Weiterentwicklungen beim EVS hat der im Jahr 2021 angestoßene neueste Systemvergleich gezeigt, dass eine Rückübertragung der örtlichen Abfallentsorgung an den EVS im Gegensatz zur früheren Ausgangslage jetzt vertretbar und sinnvoll erscheint sowie zudem den Gebührenzahler spürbar entlasten kann. Ein wesentlicher Gesichtspunkt für den damaligen Austritt waren neben den Gebührenentwicklungen beim EVS vor allem auch dessen damals fehlende Bereitschaft, auch in der Gemeinde Mettlach einen Wertstoffhof einzurichten. Gleichzeitig hätte die Gemeinde sich aber damals für eine mengenabhängige Restabfallgebühr nach dem Ident- oder Verwiegesystem entscheiden müssen. Dem gegenüber stand das Angebot der von der Firmengruppe Walter in Luxemburg erfolgreich betriebene hochmoderne Abfallwirtschaftskonzept, in dessen Mittelpunkt ein Rückkonsumzentrum steht. Dies geschah dann nach einer europaweiten Ausschreibung, die sich weitestgehend an dem SDK-Konzept orientierte.

Die zunehmenden rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der Abfallwirtschaft sowie die damit einhergehenden Schwierigkeiten für kleinere Entsorgungseinheiten, vor allem auch die Gebührengestaltung betreffend, waren nun ausschlaggebend, die Rückübertragung in Betracht zu ziehen. Der Vorsitzende betonte, dass der EVS zugesichert habe, dass bei einer Aufgabenrückübertragung der EVS ein Wertstoffzentrum dauerhaft in der Gemeinde Mettlach  erhalten werde.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) dankte dem Vorsitzenden für seine Ausführungen und lud die Mitglieder des Gemeinderates ein, das Thema mit offenem Ergebnis zu diskutieren. Er selbst sei hin- und hergerissen, zwischen dem Erhalt eines hervorragenden Rückkonsumzentrums in Mettlach und der finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Er erinnerte kurz an die Entstehungsgeschichte des jetzigen RKZ und gab zu, dass das Projekt unglücklich gestartet sei, da Faktoren wie Sondermüll und Sperrmüll zu unerwartet hohen Kosten führten, die durch Gebührenanhebung ausgeglichen werden mussten. Nichts desto trotz habe das RKZ einen sehr guten Ruf in der Mettlacher Bevölkerung und sei weiterhin von vielen Umweltschutzorganisationen als gutes Beispiel gelobt worden. Nachdem die Kosten nun aber weiter aus dem Ruder liefen, haben man die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Rückführung in den EVS die Kosten deckeln könnte. Im Zuge dieser Prüfung habe man sich das Wertstoffzentrum in Dillingen angeschaut und sei positiv überrascht gewesen. Im direkten Vergleich mit dem Mettlacher RKZ musste er aber festhalten, dass die Mülltrennung in Mettlach feingranularer sei, was einen echten Rückkonsum ermögliche. Sein persönlicher Wunsch wäre es gewesen, dass sich das RKZ und der EVS zusammentun. Dies sei jedoch aufgrund der verschiedenen Geschäftskonzepte nicht möglich gewesen.

Im Zuge informeller Gespräche sei dann festgehalten worden, dass man die Thematik in den nach der kommenden Wahl konstituierten neuen Gemeinderat vertage. Er bedauere, dass entgegen dieser Absprache das Thema dennoch bereits am 16. Oktober 2023 nochmals auf der Tagesordnung des Abfallausschusses gestanden habe, mit der Empfehlung, schnellstmöglich zum EVS zurückzukehren.

Nichtsdestotrotz erkenne er an, dass man nun eine Entscheidung fällen müsse. Er sehe Argumente sowohl für den Verbleib im jetzigen System als auch für die Rückkehr zum EVS. In der CDU Fraktion sei die Abstimmung daher freigegeben. Abschließend stellte der Fraktionsvorsitzende den Antrag, dem ich RKZ eingesetzten Personal bei einer Rückkehr zum EVS ab 1.7.2028 (Vertragsende RKZ) ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Dies sei seines Erachtens möglich, da auch ein vom EVS errichteter Wertstoffhof durch die Gemeinde personalisiert werden müsse.

Bürgermeister Kiefer entgegnete, dass das Verfahren für eine Entscheidung nun tatsächlich schneller als zuletzt geplant angestoßen worden sei. Dies sei jedoch aus der Überzeugung geschehen, dass man es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig sei, mit Blick auf die Gebührenentlastung zeitnah eine Entscheidung herbeizuführen. Im Hinblick auf den Antrag zur Personalübernahme merkte der Bürgermeister an, dass er diese Überlegung begrüße, jedoch diese Entscheidung dem neuen Gemeinderat zufallen würde.

Gemeinderatsmitglied Hell (FDP) regte an, die Thematik in den nächsten Gemeinderat zu vertagen, da die kommende CO2 Zertifizierung zu höheren, derzeit nicht bezifferbaren Kosten führen würde, die auch den EVS betreffen würden. Des Weiteren äußerte er seine Bedenken zum Verwiege/ Indentsystem. Verwiegung sei sehr ökologisch und rege zum Sparen an, das Indent-System hingegen seines Erachtens nach nicht.

Der Vorsitzende erläuterte dahingehend, dass man vertragsbedingt bis 2028 ohnehin beim Verwiege-System bleiben müsse und erst danach ein Wechsel zum Indent-System möglich sei. Es sei aber ebenso möglich, beim Verwiegesystem zu bleiben.

SPD-Fraktionsvorsitzender François stimmte zunächst dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Thieser zu, die Angestellten des RKZ bei Rückkehr zum EVS möglichst weiterzubeschäftigen. Er merkte an, dass er 2010 noch nicht Mitglied des Gemeinderates gewesen sei, er die damalige Entscheidung aber vollumfänglich nachvollziehen könne. 2010 sei der Austritt aus dem EVS die richtige Entscheidung gewesen. Aber 2023 sei nun die Rückkehr zum EVS die richtige Entscheidung. Er verstehe jeden, der sich mit der Rückkehr zum EVS schwertue, betonte aber die gestiegenen Kosten, nicht nur im Bezug auf die Müllentsorgung selbst. Auch seien zahlreiche Arbeitskräfte in der Verwaltung mit diesem Thema betraut. Die Rückkehr zum EVS würde diese Kosten drastisch senken. Es sei dann später überlegenswert, ob eingesparte Gelder beispielsweise zur personellen Aufstockung des Ordnungsamtes genutzt werden könnten und man dann auch illegale Müllablagerungen besser überwachen könnte.

Fraktionsvorsitzender Halberstadt (FDP) widersprach seinem Vorredner. Er gehe nicht davon aus, dass man durch die Rückkehr Geld spare, da der EVS sicherlich noch einmal die Kosten erhöhen würde. Er schloss sich der Auffassung aber an, dass der Austritt 2010 richtig war. Er erinnerte daran, dass die Verwaltung damals den Verbleib im EVS empfohlen hatte, was der Gemeinderat jedoch ablehnte. Nun wolle die Verwaltung wieder zum EVS zurück. Er könne sich vorstellen, dass der EVS mit einer Gebührenerhöhung bewusst warte, bis alle § 3 Kommunen wieder zum EVS zurückgekehrt seien. Er kündigte an, dass die FDP Fraktion sich gegen die Rückkehr zum EVS aussprechen werde.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) schloss sich den Argumenten der FDP Fraktion weitestgehend an. Er betonte die Umwelt- und Kundenfreundlichkeit des jetzigen RKZs. Er sprach sich im Falle einer Rückkehr ebenfalls für die Weiterbeschäftigung des Personals aus, sah dies aber als eher unrealistisch an, da der Personalbedarf nach dem EVS-Konzept seiner Einschätzung nach geringer ausfalle. Des Weiteren sah auch Dillschneider eine Gebührenerhöhung von Seiten des EVS in absehbarer Zeit als denkbar an. Er regte daher an, die Entscheidung nicht zu überstürzen und um ein Jahr zu vertagen.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) stellte klar, dass die Gemeinde Mettlach auch zum jetzigen Zeitpunkt als §3 Kommune nicht komplett unabhängig vom EVS agieren könne. Der in eigener Zuständigkeit gesammelte Müll müsse auch jetzt zwingend der Verbrennungsanlage des EVS in Velsen angedient werden. Wenn die Kosten beim EVS anstiegen, stiege auch die Annahmegebühr für den Müll aus der Gemeinde Mettlach. Dies wirke sich dann auch zwangsläufig auf die eigenen Gebühren aus.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) erinnerte sich daran, dass das Thema bereits vor 15 Jahren zu großen Diskussionen geführt hatte und die damalige Bürgermeisterin im Zuge dieses Entscheidungsprozesses ihr Amt als Bürgermeisterin aufgegeben habe und in der Folge nach Saabrücken gewechselt sei. Auch heute habe er das Gefühl, es würden wieder viele Drähte gezogen und man rede übers Ungewisse. Die Beschlussvorlage der Verwaltung werde die FBM-Fraktion so nicht mittragen. Abschließend richtete er die Frage an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Thieser, welchen Antrag die CDU Fraktion in dieser Sache stellen werde

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) entgegnete, dass er in dieser Sache nicht für die ganze Fraktion sprechen könne. Für die Beibehaltung der §3 Kommune spreche seiner Ansicht nach lediglich das hervorragende Rückkonsumzentrum. Für die Rückkehr zum EVS sprächen die eigenen hohen Kosten sowie der hohe Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung. Einen Vorteil in der Rückkehr zum EVS sehe er auch in der Solidargemeinschaft. Sollte der EVS die Gebühren erhöhen, so würde diese Erhöhung für alle Kommunen gleichermaßen gelten. Innerhalb der Solidargemeinschaft könne man dann gemeinsam Argumente gegen eine solche Erhöhung vorbringen.

Bürgermeister Kiefer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass andere Bundesländer das Saarland um diese interkommunale Zusammenarbeit innerhalb des EVS beneiden würden, da in der großen Solidargemeinschaft Ausreißer besser aufgefangen werden könnten als bei einem kleinen Eigenbetrieb. Er erläuterte weiterhin, dass Hauptauftragnehmer der Gemeinde derzeit die Firma Becker sei und die Firma Walter lediglich als dessen Subunternehmen fungiere.

FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt beantragte die Vertagung des Tagesordnungspunktes in den neuen Gemeinderat nach den Kommunalwahlen im Jahr 2024. CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser wies dazu darauf hin, dass man dann auch auf die der Gemeinde entstehenden hohen Kosten sowie auch damit einhergehende höhere Gebühren von pro Haushalt im Schnitt etwa 100 € hinweisen müsse. Bürgermeister Kiefer ergänzte, dass dieser Vergleich noch nicht die Gebührenentwicklung ab dem Jahr 2025 beinhalten könne, weil diese dann neu kalkuliert werden müssten.

Gemeinderatsmitglied Kiefer (SPD) wies darauf hin, dass durch die Fraktionsvorsitzenden alle Argumente des Für und Wider vorgetragen worden seien. Es gehe doch im Ergebnis schlichtweg um die Kernfrage, ob der Rat das qualitativ hochwertigere Rückkonsumzentrum erhalten und somit die Bürger hinsichtlich der Gebühren stärker belasten wolle oder nicht.

FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt erwiderte, dass die Hochrechnung auf 100 € Gebührendifferenz seines Erachtens sehr vage sei. Zudem sei Umweltschutz nicht umsonst zu bekommen.

SPD-Fraktionsvorsitzender François entgegnete seinem Vorredner, dass es seiner Meinung nach falsch wäre, sich dieser Entscheidung jetzt durch Vertagung zu entziehen. Er beantrage daher, über die Rückkehr zum EVS entsprechend der Beratungsvorlage abzustimmen.

Fraktionsvorsitzender Badelt FBM) erinnerte daran, dass man sich bereits mit der zurückliegenden gemeinsamen Absichtserklärung und den Vorberatungen im Werksausschuss auf diesen Entscheidungsweg begeben habe. Heute liege zwar die finale Entscheidung beim Gemeinderat, jedoch könnte -sofern dieser die Rückkehr jetzt ablehne- später jederzeit das Thema wieder aufgegriffen werden. In der Sache selbst sah er unter dem Dach des EVS durchaus gewisse Vorteile, jedoch den Nachteil, eigene Einflussnahme zu verlieren. In einem vom EVS zu errichtenden Wertstoffhof sah er im Vergleich zum bestehenden RKZ  zwar einen Unterschied, jedoch sei er überzeugt, dass auch ein vom EVS gestalteter Wertstoffhof den gesetzlichen Anforderungen Rechnung tragen werde.

FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt räumte ein, dass eine Abstimmung über die Rückkehr zum EVS letztlich spiegelbildlich seinem Ansinnen auf Vertagung entspreche und zog seinen Antrag zurück. Gleichzeitig forderte er das Ende der Debatte.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, die der CDU-Fraktionsvorsitzende zuvor beantragt hatte, stimmte der Gemeinderat sodann mit 22 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen, für die Rückübertragung der örtlichen Abfallentsorgung an den EVS ab dem 01.01.2025.

Bürgermeisterwahl 2024; hier: Vorbereitung Ausschreibung

Der Vorsitzende erklärte sich für befangen und übergab das Wort an den Ersten Beigeordneten Rainer Borens.

Gemeinderatsmitglied Kiefer (SPD) erklärte sich ebenfalls für befangen und beteiligte sich nicht an den Beratungen und der Abstimmung.

Der Erste Beigeordnete erläuterte eingehend, dass die Amtszeit von Bürgermeister Daniel Kiefer zum 30.09.2024 endet. Gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunalwahlen findet deshalb in der Gemeinde Mettlach am 9. Juni 2024 die Direktwahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin statt. Der Aufruf zu Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl ist bereits durch amtliche Bekanntmachung (Ausgabe 26.10.2023) erfolgt. Darüber hinaus ist nach §55 KSVG die Stelle spätestens drei Monate vor der Wahl auszuschrieben. Die Ausschreibung hat öffentlich zu erfolgen. Dazu genügt nicht diejenige im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde, sondern sie muss zusätzlich zumindest in einer örtlich verbreiteten allgemein (überörtlichen) Zeitung oder Fachzeitschrift erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung wird hierzu für Beginn des Jahres eine Stellenausschreibung im Stellenmarkt der Samstagsausgabe der SZ vorgeschlagen.

Der in der Beratungsvorlage beigelegte Entwurf der Stellenanzeige entspricht inhaltlich den nach Kommentar zu § 55 KSVG geforderten bzw. definierten Grundaussagen. Der Hauptausschuss hat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen, die Stellenausschreibung wie vorgeschlagen vorzunehmen.

Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Lion (FBM) ob in der Stellenanzeige erwähnt werden müsse, dass der jetzige Bürgermeister erneut für das Amt kandidiert, erläuterte Wolfgang Kohn von Seiten der Verwaltung, dass dies rechtlich nicht notwendig, aber dennoch so üblich sei. Die Vorlage sei zudem mit der Obersten Kommunalaufsichtsbehörde besprochen.  Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) regte an hier kein zeitliches Risiko einzugehen, und die Anzeige schnellstmöglich zu veröffentlichen. Die CDU-Fraktion werde der vorgelegten Stellenausschreibung so zustimmen.

Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Kütten (CDU) ob es üblich sei, die Besoldung sowie die mögliche Höherbesoldung bereits in der Stellenanzeige zu erwähnen, da bei anderen Ausschreibungen, diese erst innerhalb der Gremien beschlossen würden, erläuterte zu der zuständige Fachbereichsleiter Kohn, dass die Vergütung gesetzlich geregelt sei und per Empfehlung der Aufsichtsbehörde und einschlägiger Kommentierungen in der Stellenausschreibung erwähnt werden solle.

Sodann stimmte der Gemeinderat einstimmig, bei einer Gegenstimme, der vorgelegten Stellenausschreibung und deren Veröffentlichung zu.

Änderung der Gebührensatzung betreffend die Benutzung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mettlach

Zuletzt wurde die Wassergebühr des Gemeindewasserwerkes Mettlach zum 01.01.2014 auf 2,05 € netto / Kubikmeter erhöht.

Dank positiver Jahresabschlüsse konnte in den Folgejahren auf eine weitere Erhöhung des Wasserpreises verzichtet werden. Auch im Jahr 2023 wurde bewusst auf eine Erhöhung des Wasserpreises verzichtet und der dadurch einzuplanende Verlust von rd. 96.534 € aus der bilanziellen Gewinnrücklage abgedeckt.

Hierzu hatte das Landesverwaltungsamt in seinem Genehmigungsschreiben zum Wirtschaftsplan 2023 des Wasserwerkes ausdrücklich moniert, dass der Verzicht auf eine Gebührenerhöhung und ein damit einhergehender Rückgriff auf in Vorjahren gebildete Rücklagen nicht den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen des § 8 Abs. 3 und 5 EigVO entspricht. Ein erneuter Rückgriff auf Rücklagen im Jahr 2024 mit dem Ziel des erneuten Verzichts auf eine Gebührenerhöhung würde zusätzlich dazu führen, dass sich dadurch auch tatsächliche Liquiditätsengpässe beim Wasserwerk ergäben.

Unter Berücksichtigung der Kostenprognosen und anstehenden Investitionsvorhaben für den Zeitraum 2024 bis 2028 wurde verwaltungsseitig eine Gebührenkalkulation zunächst für nur ein Jahr erstellt.  Bei dieser einjährigen Gebührenkalkulation wäre eine Erhöhung von bisher 2,05 € netto / Kubikmeter (2,19 € brutto) auf 2,19 € netto / Kubikmeter (2,34 € brutto) notwendig. Die Gebührenerhöhung nach Maßgabe der vorgelegten Planung für ein Jahr hat bei einem Vier-Personenhaushalt und einem statistischen Jahresverbrauch von 156 m³ eine jährliche Mehrbelastung von = 23,40 € zur Folge.

Der Werksausschuss für das Wasserwerk hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2023 einstimmig empfohlen, die Erhöhung der Wassergebühren und eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung in der vorliegenden Form zu verabschieden. Der Vorsitzende erläuterte kurz, dass es trotz aller Bemühungen nun unumgänglich sei, den Wasserpreis in der vorgeschlagenen Form zu erhöhen. Fraktionsvorsitzender Thieser führte kurz die rechtlich zu würdigenden Aspekte aus, in welcher Art und Weise bei Wasserwerk und Abwasserwerk es überhaupt zulässig sei, erzielte Gewinnvorträge zu behalten oder an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zurückgeben zu müssen.

Der Gemeinderat Mettlach beschloss mit 26 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, die Änderung der Gebührensatzung betreffend die Benutzung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mettlach in der von der vom Werksausschuss vorberatenen Form.

Wirtschaftsplan 2024 des Gemeindewasserwerkes Mettlach

Gemäß den §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung besteht für das Gemeindewasserwerk Mettlach die Verpflichtung einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 schließt im Erfolgsplan wie folgt ab:

in den Erträgen mit                                        2.140.490,00 €

in den Aufwendungen mit                             2.108.418,00 €

Jahresgewinn                                                     32.072,00 €

Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben jeweils mit 2.704.808,00 € ab.

Der Plan sieht eine Gebührenanpassung vor, welche in einen gesonderten Tagesordnungs- punkt beraten und beschlossen worden war. Der Werksausschuss hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2023 einstimmig empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Form zu verabschieden.

Der Gemeinderat Mettlach beschloss einstimmig den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 des Gemeindewasserwerkes Mettlach.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abwasserwerkes Mettlach

Der kaufmännische Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde durch den Dipl.-Kfm. Markus Hafner, Saarbrücken, geprüft. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abschließende Bericht einschließlich Lagebericht und Anhang waren der Einladung zur Gemeinderatssitzung beigefügt.

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresverlust in Höhe von -14.693,05 € ab.

Im Wirtschaftsplan war ein Jahresgewinn von 4.129,00 € geplant gewesen.  

Der Jahresverlust 2022 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hieraus resultiert ein Bilanzvortrag zum 31.12.2022 – einschließlich der Vorjahresergebnisse – von -200.355,64 €.

Der Werksausschuss hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2023 einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2022 des Gemeindeabwasserwerkes Mettlach

mit einer Bilanzsumme von                                                                   19.443.523,33 €,

der Summe der Erträge von                                                                    2.896.272,67 €,

der Summe der Aufwendungen von                                                        2.910.965,72 €

festzustellen und den

Jahresverlust in Höhe von                                                                           -14.693,05 €

entsprechend § 8 Abs. 6 S 1 EigVO

auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gemeinderat Mettlach beschloss einstimmig, der Empfehlung des Werkausschusses für das Abwasserwerk vom 06.12.2023 in der vorliegenden Form zu folgen; und beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 für das Abwasserwerk in der vorgenannten Form.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach und die Abwälzung der Abwasserabgabe

a) Änderung der Bemessungsgrundlage in § 3 (6) (Antrag der FBM-Fraktion)

b) Änderung der Höhe der Gebühren in § 6

Die Abwassergebühr des hoheitlich geführten Abwassereigenbetriebes Mettlach wurde letztmals zum 01.01.2023 erhöht, und zwar von 4,41 € auf 4,48 €. Diese Gebühr wurde Ende 2022 für ein Jahr, nämlich für 2023, kalkuliert und entsprechend festgesetzt. In diese Kalkulation waren alle Vorjahresergebnisse bis zum Jahr 2020 einbezogen.

Für das Jahr 2021 hat sich trotz der letztjährigen Gebührenerhöhung ein Verlust von 30.455,15 € ergeben, der durch den Gemeinderat festgestellt worden ist. Für das Jahr 2022 wird sich aller Voraussicht nach ein Verlust in Höhe von 14.693,05 € ergeben, der zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Vorlage noch nicht formell festgestellt gewesen war.

Für das laufende Wirtschaftsjahr 2023 kann noch keine Prognose abgegeben werden.

Unter Berücksichtigung der Kostenprognosen und anstehenden Investitionsvorhaben für das Jahr 2024 und die Folgejahre bis 2028 wurde verwaltungsseitig eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Diese wurde wie in den Vorjahren mit dem Wirtschaftsprüfer Markus Hafner abgestimmt. Insofern spiegelt der Wirtschaftsplan die Grundlagen der Neukalkulation wider; dies jedoch nur abgestellt auf das Jahr 2024.

Auf Grund der immer noch marktwirtschaftlichen Unabwägbarkeiten infolge der Inflation und der diese bedingenden vorangegangenen Krisen, sowie auch der höheren Planungsrisiken bei einer mehrjährigen Gebührenkalkulation, wird von Seiten der Werksleitung und auf Anraten des Beraterbüros Hafner vorgeschlagen, die Gebührenfestsetzung nur für 1 Jahr (2024) vorzunehmen.

Bei der einjährigen Gebührenneufestsetzung wäre eine Erhöhung von bisher 4,48 €/m³ auf 4,59 €/m³ erforderlich. Die Gebührenerhöhung nach Maßgabe der vorgelegten Planung für ein Jahr hat bei einem Vier-Personenhaushalt und einem statistischen Jahresverbrauch von 156 m³ eine jährliche Mehrbelastung von = 17,16 € zur Folge.

Der Werksausschuss des Abwasserwerkes Mettlach hatte in seiner Sitzung vom 06.12.2023 mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat die einjährige Gebührenneufestsetzung auf 4,59 € pro Kubikmeter ab dem 01.01.2024 zu empfehlen.

Der Antrag der FBM-Fraktion, die in § 3 Absatz 6 der Satzung festgeschriebene Mindestgebühr für den Verbrauch von 25 Kubikmeter p.a. (114,75 €) abzuschaffen, wurde in diesem Zusammenhand vom Werkausschuss abgelehnt.

Ein Satzungsentwurf zur förmlichen Gebührenfestsetzung bei der oben ausgeführten einjährigen Gebührenneufestsetzung war der Beratungsvorlage zu dieser Gemeinderatssitzung ebenfalls beigefügt gewesen.

Zu Beginn der Diskussion übergab der Bürgermeister dem Antragssteller Dr. Badelt für die FBM-Fraktion das Wort. Dieser dankte der Verwaltung zunächst für die Fülle an Informationen, welche den Gemeinderatsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt worden waren. Zwar sei der Antrag seiner Fraktion zunächst abgelehnt worden, dennoch habe sich seines Erachtens eine Tür geöffnet, den Sachverhalt neu zu beleuchten.

Bürgermeister Daniel Kiefer führte aus, dass die Behandlung des Themas Gebührengerechtigkeit, welche durch den Antrag der FBM-Fraktion hervorgerufen worden war, gerechtfertigt sei. Durch die Einführung einer Grundgebühr für den Kanalanschluss, vergleichbar zur Zählermiete im Bereich des Wasserwerkes, könnte diesem Anliegen beispielsweise auch Rechnung getragen werden.

Das Mitglied Stefan Ollinger erläuterte seine Auffassung, dass auch er die Einführung einer Grundgebühr als ein probates Mittel ansehe, um hier für Abhilfe zu schaffen. Die ersatzlose Abschaffung der jetzt bestehenden Gebühr nach § 3 VI der Abwassergebührensatzung wies er als nicht geeignet zurück. Hierdurch würden bestimmte Personengruppen, etwa die Inhaberinnen und Inhaber von Zweit- oder Drittwohnungen, einseitig bevorzugt werden.

Das Mitglied Karl-Heinz Zehren gab zu Bedenken, dass bei der jetzigen Rechtslage nur diejenigen quasi eine Art „Grundgebühr“ zahlten, welche unter 25 Kubikmeter Frischwasser per anno verbrauchen. Nur eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr für den Kanalanschluss könne hier Abhilfe schaffen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Francois führte aus, dass er die Einführung einer Grundgebühr als geeignet ansehe, man solle sich aber gründlich mit dem Thema beschäftigen, und die Einführung auf den 01.01.2025 verschieben. Das Mitglied Reinhard Halberstadt bezeichnete den Antrag der FBM-Fraktion als geeignete Anregung, eine neue Lösung zu finden. Man solle zum 01.01.2025 eine neue Gebührenordnung in diesem Bereich erarbeiten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Thieser erläuterte, dass auch dann, wenn man Wasserverbrauch vermeiden wolle, die Infrastruktur gleichbleibe. Dies führe zu Verteuerungen. Er regte ebenfalls die Einführung einer Grundgebühr zum 01.01.2025 an. Dr. Joachim Badelt gab zu Protokoll, dass er sich frage, woher man ausgerechnet auf den Wert 25 Kubikmeter Mindestverbrauch gekommen sei, als man die Gebühr nach § 3 VI der Abwassergebührensatzung eingeführt hatte. Aus Sicht seiner Fraktion müsse diese Gebühr sofort zum 01.01.2024 abgeschafft werden. Sein Fraktionskollege Karl-Heinz Zehren pflichtete ihm hierzu erneut bei.

Anschließend lies der Bürgermeister zuerst über den Antrag der FBM-Fraktion auf Abschaffung der Gebühr nach § 3 VI der Abwassergebührensatzung abstimmen.

Für den Antrag stimmten 5 Mitglieder, 20 stimmten dagegen; bei 2 Enthaltungen.

Somit war dieser Antrag abgelehnt.

Danach ließ Herr Kiefer über die Änderung der Abwassergebühr entsprechend der vorliegenden Änderungssatzung auf 4,59 € pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch ab dem 01.01.2024  abstimmen.   

Hierfür stimmten 24 Mitglieder bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerkes Mettlach

Gemäß den §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung besteht für das Abwasserwerk Mettlach die Verpflichtung einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 schließt im Erfolgsplan wie folgt ab:

            in den Erträgen mit                                                    3.086.152,00 €

            in den Aufwendungen mit                                         3.031.480,00 €

            Jahresgewinn                                                                 54.672,00 €

Der Vermögensplan schließt

            in den Einnahmen mit                                               4.330.396,00 €

            in den Ausgaben mit                                                 4.330.396,00 €

ab.

Der Plan sieht eine Gebührenanpassung von 4,48 € auf 4,59 € pro Kubikmeter Frischwasserbrauch vor. Der Werksausschuss hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2023 einstimmig empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Form zu verabschieden.

Der Gemeinderat Mettlach beschloss mit 26 Ja – Stimmen bei einer Enthaltung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 des Gemeindeabwasserwerkes Mettlach.

Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland

Mit Schreiben vom 7. November 2023 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie die Kommunen des Saarlandes im Rahmen der externen Anhörung den o.g. Gesetzentwurf zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland zur Kenntnis gegeben und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.12.2023 gegeben.

Grundlage für des Gesetzentwurfs sind die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachten Gesetzesmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dazu gehören regulatorische Verbesserungen wie die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ebenso wie die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und die große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diese Maßnahmen werden als erforderlich angesehen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele zu erreichen.

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet:

  1. unter Artikel 1 das Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Saarland (Saarländisches Flächenzielgesetz – SFZG) sowie
  2. unter Artikel 2 das Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen im Saarland (Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz – SGBG).

Mit dem SFZG werden die Voraussetzungen geschaffen, die vom Bundesgesetzgeber definierten Flächenbeitragswerte zu erreichen. im Hinblick auf die für die Gemeinde Mettlach ergeben sich die folgende Teilflächenziele:

  • bis zum 31. Dezember 2027: 1,90 %
  • zum 31. Dezember 2030: 3,46 %

In Erinnerung sei gebracht, dass mit dem am 11.10.2023 beschlossenen Sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach zur „Steuerung der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet“ ein Flächenanteil von 3,1 % (= 241,4 ha) des Gemeindegebietes für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt wird. 

Mit dem SGBG wird im Saarland erstmalig die Zahlung einer Abgabe durch Betreiber von Windenergieanlagen an Land sowie Betreiber von Freiflächenanlagen an saarländische Gemeinden verbindlich vorgeschrieben.

In der Sitzung des Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschuss am 30.11.2023 bestand fraktionsübergreifende Einigkeit darüber, dass zur Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2023 eine fundierte Stellungnahme unter den der Fraktionen ausgearbeitet werde, welche im Rahmen der Anhörung zum Gesetzesentwurf eingebracht werden soll.

Die Stellungnahme der Fraktionen lag dem Gemeinderat zur Diskussion vor.

Laut Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) sei Grund des Antrags der bereits beschlossene Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Mettlach zur „Steuerung der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet“. Hierin habe sich die Gemeinde bereits in besonderem Maße zu erneuerbaren Energien positioniert. Die Gemeinde produziere tatsächlich ein Mehrfaches ihres eignen Energieverbrauchs. Ziel der Stellungnahme sei es daher, die aktuell ausgewiesene Fläche als Maximalausbau in der Gemeinde Mettlach festzulegen und die Region Merzig-Wadern nicht zusätzlich zu belasten.

Fraktionsvorsitzender François (SPD) schloss sich seinem Vorredner an und betonte, dass man hier im Kern derselben Meinung sei. Dennoch habe er minimale redaktionelle Änderungsvorschläge in die Stellungnahme eingebracht. Taktisch unklug sei seiner Meinung nach beispielsweise die Formulierung „nach Willen der Landesregierung“ oder die Benachteiligung des Kreises Merzig-Wadern explizit zu erwähnen.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) betonte, dass das Ziel der Stellungnahme nicht nur die Ablehnung des Gesetzesentwurf sei, sondern die begründete Ablehnung. Die FBM plädiere dafür, den Hinweis auf die Landesregierung in der Stellungnahme beizubehalten.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) regte folgende Änderung in der Überschrift, (unterstrichen und kursiv gedruckt dargestellt) des dritten Abschnittes an: „Die Ausweisung darüber hinausgehender Flächen für Windenergieerzeugung wird vom Gemeinderat Mettlach abgelehnt nicht als notwendig erachtet, solange nicht die möglichen Potenzialflächen in den weiteren Städten und Gemeinden in ähnlichem Umfang genutzt werden.“ Seiner Ansicht nach ginge es nicht um ein kategorisches Ablehnen, sondern vielmehr um eine gerechte Verteilung.

Diesem Vorschlag widersprach Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM), da dies dazu führen könnte, dass die Gemeinde letzten Endes doch über die von ihr festgelegte Fläche hinausginge.

Nach eingehender Diskussion einigte man sich auf folgende Änderungen:  

  • Im zweiten Absatz wurde die Stellungnahme wie folgt geändert: „Die aktuell ausgewiesene Fläche vom 3,1% der gesamten Gemeindefläche für Windenergie ist als Maximalausbau in der Gemeinde Mettlach festzulegen“.
  • Die Begründung wurde wie folgt redaktionell abgeändert: „Die für die Gemeinde Mettlach vorgesehene Fläche für Windenergienutzung soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ende des Jahres 2030 3,46 % der Gemeindefläche betragen.“
  • „Die Ausweisung darüber hinausgehender Flächen für Windenergieerzeugung wird vom Gemeinderat Mettlach grundsätzlich abgelehnt solange nicht die möglichen Potenzialflächen in den weiteren Städten und Gemeinden in ähnlichem Umfang genutzt werden.“
  • Die beiden vorletzten Absätze die von Seiten der SPD gestrichen wurden, wurden wieder in die Stellungnahme aufgenommen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Stellungnahme aus den Fraktionen mit den oben genannten Änderungen.

Änderung der Richtlinien zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinde Mettlach

a) Allgemeine Reduzierung der Nutzungsentgelte (Verwaltungsvorschlag)

Nach § 4 der „Richtlinien über das Nutzen von Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Mettlach und über die Höhe der Entgelte“ wird das Nutzungsentgelt für die Gebäudeüberlassung, die Wasser- und Abwasserkosten sowie die Strom- und Heizkosten“ erhoben.  

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Erhöhung der Nutzungsentgelte für die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten beschlossen. Diese Erhöhung, eine Verdoppelung der bis dahin geltende Entgelte, sollte zum Ende des Jahres 2023 erneut durch die Verwaltung überprüft werden. 

Der Vorgang wurde bereits in der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss-Sitzung vom 28.11.2023 im Tagesordnungspunkt 3 beraten. Hier wurde eine Empfehlung ausgesprochen und die Nutzungsentgelte um 19% abzusenken.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) plädierte dafür der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses zu folgen und eine Senkung um 19% der Nutzungsentgelte zu beschließen.

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat sodann dieser Empfehlung und beschloss einstimmig die Nutzungsentgelte entsprechend der Beratungsvorlage um 19% abzusenken und die Entgeltordnung entsprechend anzupassen.

b) Verzicht auf Nutzungsgebühren in bestimmten Fällen (Antrag der CDU-Fraktion)

Einleitend erläuterte Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) den Hintergrund des Antrags auf Verzicht auf Nutzungsgebühren in bestimmten Fällen.

Mit Schreiben vom 04. Dezember 2023 hatte die CDU Fraktion den Erlass der Nutzungsgebühren der Bürgerhäuser für Vereine und Parteien für Sitzungen und Versammlungen nicht kommerzieller Art beantragt. Ziel dieses Antrages sei es, interne Versammlungen und Sitzungen nur zur besseren Planung zu melden, nicht aber abzurechnen. Diese Veranstaltungen fänden im kleinen Rahmen statt, seien meistens sehr kurz und belasteten daher das Energiebudget nicht wesentlich. Besonders bei kleinen Räumen stünde der Verwaltungsaufwand zu den niedrigen Erlösen in keinem Aufwand. Die CDU Fraktion beantrage daher, eine Rechtsgrundlage für diese Entgelt-Befreiung zu schaffen und somit auch  die Verwaltung zu entlasten und das Ehrenamt zu stärken.

Fraktionsvorsitzender François (SPD) bedankte sich für die Ausführungen seines Vorredners und begrüßte, dass der Vorschlag im Hauptausschuss nochmal genauer ausgearbeitet werde, da er den Antrag in der vorliegen Form für zu vage halte. Es sei Anliegen der SPD, dass es sich tatsächlich nur um kleinere Versammlungen handele. Gemeinderatsmitglied Schiffler (SPD) äußerte Bedenken, eine klare Grenze zwischen gebührenfreien und gebührenpflichtigen Versammlungen zu ziehen, da nicht alle gemeinnützigen Organisationen als Verein organisiert seien.

Fraktionsvorsitzender Halberstadt (FDP) gab zu bedenken, dass es in manchen Ortsteilen keine Bürgerhäuser gebe, und die dort ansässigen Vereine auf Gastronomien ausweichen müssten, die auch bezahlt werden müssten. Dem entgegnete Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU), dass man hier sicherlich eine Lösung finden könne. So könnten diese Vereine problemlos die Bürgerhäuser in anderen Ortsteilen nutzen.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) begrüßte den Antrag, da die FBM bemüht sei, Bürgerhäuser möglichst kostengünstig zu vermieten. Die Details sollten seiner Ansicht nach im Hauptausschuss erörtert werden.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider schloss sich dem an, da er das Ziel begrüße, das Ehrenamt weiter zu stärken.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig die Ausarbeitung der Detailänderungen im Hauptausschuss.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Zuwendungsbescheid: Zuwendungen des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr 3.1 der Richtlinie „Förderung zu Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Aufgrund des sogenannten „Weißen Flecken Programms“ wurden mehrere Gutachten durchgeführt um die genannten Fördermittel zu beantragen. Daraus ergaben sich Gesamtausgaben von 4.400.000€. Entsprechend der Zuwendungsbescheids erhält die Gemeinde nun eine Bundesförderung von 3.080.000€. Es sei darauf hingewiesen, dass auch das Land sich hierbei mit mindestens 20 % Fördermitteln beteiligt. Somit könne nun bald mit dem weitere Gigabitausbau begonnen werden.

Bauvorhaben Pflasterarbeiten Eingangsbereich Bürgerhaus im Ortsteil Faha

Der Eingangsbereich des Bürgerhauses Faha wird neu gepflastert und in diesem Zuge angeglichen um den Eingang behindertengerecht zu gestalten. Der Auftrag wurde an die Firma Häp Bau aus Faha vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 16.290,58€ brutto.

Baustelle in Weiten

Gemeinderatsmitglied Sünder (CDU) regte an von Seiten der Gemeinde zu überprüfen ob die Baustelle im Ortsteil Weiten in der Bermetstraße 24 abgeschlossen ist und das Loch zeitnah geschlossen werden kann. Der Vorsitzende versicherte, dass man mit der Telekom im direkten Austausch stehe und diese bereits darauf hingewiesen habe, das Loch zeitnah zu schließen.

Schlaglöcher „Zur Endingerwies“ Weiten

Gemeinderatsmitglied Sünder (CDU) regte weiterhin an, den Gemeinderat über den Stand der Schließung der Schlaglöcher in Weiten „Zur Endingerwies“ zu informieren. Der Vorsitzende informierte dahingehend, dass die Deutsche Glasfaser bereits zur Behebung aufgefordert wurde.

Wünsche zum Jahreswechsel 

Bürgermeister Kiefer dankte zum Abschluss der öffentlichen Sitzung allen Mitgliedern des Gemeinderates für die konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Gleichzeitig dankte er allen weiteren kommunalpolitisch als auch ehrenamtlich Tätigen im Dienste der Gemeinde Mettlach, wie auch in den sonstigen sozialen und kirchlichen Institutionen sowie allen ehrenamtlich Aktiven in den örtlichen Vereinen für ihren uneigennützigen Einsatz zugunsten der Gemeinschaft und dem Wohl der Gemeinde. Er wünschte ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, Einkehr und Ruhe im Kreise ihrer Lieben sowie viel Glück, Zufriedenheit und Erfolg im Neuen Jahr; insbesondere aber die notwendige Gesundheit, um auch weiterhin an der Zukunft der Gemeinde mitarbeiten zu können.

Die Sprecher der Fraktionen schlossen sich den guten Wünschen an und sprachen gleichzeitig an den Bürgermeister und die Verwaltung ihren Dank für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr aus.

Auftragsvergaben

a) Neuanschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Baubetriebshof

Ein Dienstfahrzeug des Baubetriebshofs soll aus Altersgründen ersetzt werden. Die Lieferung des Fahrzeuges wurde nach UVGO Vergabeerlass 2020 freihändig ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote, hat die Mercedes Benz AG das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Merbag Trier GmbH, Saarbrücker Allee 73, 66663 Merzig zur Neubeschaffung eines Mercedes Benz Citan Verbrenner Motor für den Baubetriebshof in Höhe von 25,960,15€ brutto.