Ergebnis der Beratungen:

Bericht des Bürgermeisters zur Hochwasserkatastrophe

Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung lagen nicht vor. Anträge zur Geschäftsordnung wurden nicht gestellt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung ging der Bürgermeister ausführlich auf die zurückliegende Hochwasserkatastrophe ein.

Bitte erlauben Sie mir, so Kiefer, aufgrund der aktuellen Lage vom vorletzten Wochenende,

bevor wir in die Sitzung einsteigen, noch hier einige Worte zu verlieren.

Gerade das Pfingstwochenende hatte viele Ortschaften in unserer Gemeinde in den Ausnahmezustand versetzt und nur innerhalb von wenigen Stunden hat uns hier eine in den vergangenen Jahrzehnten nicht dagewesene Naturkatastrophe ereilt. Ein historisches Ereignis, welches die Gemeinde seit 3 Jahrzehnten so nicht mehr erlebt hat und vor allen Dingen vor solchen Wassermassen auch bedroht worden ist.

Wir hatten drei Gefahrenschwerpunkte in der Gemeinde. In Saarhölzbach zum einen der Bach,

der zum reißenden Strom wurde oder auch der Hochwasserschutzdamm, der die danebenliegenden Straßen gefährdet hat, in Mettlach der Rückstau der Saar an der Abteibrauerei und am Kreisel. Der Bereich in Dreisbach, wo am  zweiten Tag die Mitte der Ortslage unter Wasser gesetzt wurde und natürlich auch der Hangrutsch an der Neumühle in Tünsdorf, was dazu geführt hat, dass wir auch hier Personen evakuieren mussten.

Ich möchte heute nochmals die Solidarität mit denjenigen zum Ausdruck bringen, die hier

um ihr Hab und Gut gekämpft haben und darf als Résumé, da bin ich sehr stolz auf

alle unsere Hilfskräfte und alle die da mitgewirkt haben, dass wir hier durch vorausschauendes

und vor allem zielführendes Handeln die Gemeinde Mettlach vor Schlimmerem bewahren konnten. Vor allen Dingen keine Personen zu Schaden kamen und auch die Sachschäden sich in einem überschaubaren Niveau bewegt haben. Ich weiß aber auch an dieser Stelle, dass natürlich die Entscheidung der Feuerwehr für die Betroffenen zum einen schwierig zu verstehen und nachvollziehen sind, aber auch unsere Hilfskräfte müssen in schwierigen Situationen schnell Entscheidungen treffen und hier auch zwischen Leib und Leben und Sachwerten abwägen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich zu 100 Prozent hinter den Entscheidungen unserer Wehr, die ich zum Teil selbst mitgetragen habe, stehe und hinter allen Hilfsorganisationen, weil diese Entscheidungen nachher maßgeblich auch zu dem guten Ergebnis beigetragen haben. Danke vor allen Dingen aber auch an die betroffene Bevölkerung, die das wirklich sehr offen akzeptiert haben und den Weisungen der Hilfskräfte hier zu 100 Prozent gefolgt sind. Wir hatten an diesem Pfingstwochenende teilweise über 600 Einsatzkräfte hier vor Ort, aber auch Landwirte, Privatpersonen, die zu Hilfe gekommen sind. Des Weiten gilt mein Dank auch dem Bauhof und meiner Verwaltung, die hier unermüdlich im Einsatz waren und bis zum vergangenen Freitag alles gegeben haben, wieder einen normalen Zustand herzustellen.

Ein Dank natürlich auch dem LfS und dem EVS, den Privatunternehmen, aber auch den Ortvorstehen, die in den betroffenen Ortschaften dafür gesorgt haben, dass die Leute versorgt waren, die dafür gesorgt haben, dass wir schnell Unterkünfte besorgen konnten oder einfach nur da waren, wenn sie gebraucht wurden.

Seit dem vergangenen Wochenende steht auch die Soforthilfe zur Verfügung. Wir haben schon am vergangenen Freitag auf unserer Website und auch über die sozialen Medien darauf hingewiesen, wie diese beantragt werden kann. Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung.

Letztendlich können wir zumindest von unserer Gemeinde Mettlach sagen, dass sich die Schäden in einem überschaubaren Maße halten.

Natürlich sind die Kanäle an der Brauerei und Kreisel an der B51, die aber in EVS oder LfS Händen liegen, betroffen.

Bei uns sind vor allen Dingen die Wanderwege betroffen, teilweise zerstörte Brücken im Steinbachtal, Hangrutsche und in einer ersten Schätzung kommen wir für die kommunale Infrastruktur auf Schäden zwischen 600.000 und 800.000 Euro. Der größte Teil liegt hier bei den ausgefallenen irreparablen Pumpen im Kreisel Mettlach, die dafür sorgen sollten, dass wenn das Wasser steigt, auch weiterhin das Oberflächenwasser in die Saar abgepumpt werden kann.

Ich bin guter Dinge, dass wir das alles über unsere Versicherung und Bedarfszuweisung des Landes, so wie es zugesichert wurde, abwickeln können, sodass hier hoffentlich keine wesentlichen Kosten noch auf uns zukommen werden.

Ich denke, man kann hier summa summarum sagen zum einen mit Demut zurückblicken, dass wir unsere Gemeinde vor Schlimmeren bewahren konnten, aber vor allen Dingen auch stolz zurückblicken können auf die Leistung unserer Hilfsorganisationen, Bauhof, Verwaltung, Landwirte und Privatpersonen, Privatunternehmen, weil ohne deren großartige Zusammenarbeit das Ganze hier sicherlich nicht zu stemmen gewesen wäre.

Glücklich natürlich dann auch Last but not least, dass wir so schnell wieder zu einem Normalbetrieb an der Abteibrauerei und auch in der Fußgängerzone gelangt sind.

Ich darf jetzt schon um Verständnis bitten für die Umleitung, die wir über die Heinertstraße  einrichten mussten. Wir liegen nun mal hier an einer Engstelle in der Ortslage von Mettlach, so dass keine andere Möglichkeit mehr bestanden hat, aber ich bin mir auch sicher, dass wir das innerhalb der nächsten zwei Wochen dann auch wieder aufheben können, weil die Schäden im Kreisel vom LfS relativ schnell behoben werden können.

Danke dann zum Schluss nochmals für die vorbildliche Arbeit und Zusammenarbeit.

Wir haben in den vergangen Jahren ein sehr tiefgreifendes Hochwasservorsorge- und Starkregenkonzept erstellt. Wenn man sich dort mal die Berechnung anschaut, kann man an vielen Stellen feststellen, dass die Berechnung, und wir sind hier beim 100-jährigen Hochwasser, genau da rauskommen, wie es die Planungsbüros vorausgesagt haben.

Deshalb möchte ich jetzt zum Schluss noch einmal an die Bevölkerung appellieren,

sich nochmals dieser Hinweise anzunehmen und auch hier einen Teil Eigenvorsorge zu betreiben um dann auch Hab und Gut letztendlich vor nochmaligen Schäden zu bewahren.

Vielen Dank dafür.

 

Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

Planungsangelegenheiten

  1. a) Bebauungsplan “Neues Quartier Mosaikfabrik” mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mettlach

– Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

– Entwurfsannahme

– Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 13.07.2022 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanes, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 10.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 und wurde am 02.11.2023 ortsüblich bekannt gemacht. In diesem Zeitraum wurde eine Stellungnahme seitens der Öffentlichkeit abgegeben, die der Abwägungssynopse in der Beratungsvorlage zu entnehmen war. Alle relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden am 07.11.2023 um Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB gebeten. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen waren ebenfalls der Abwägungssynopse zu entnehmen.

Im weiteren Verfahren ist über den Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich zu beraten und gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats zu beschließen. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden vordergründig nachfolgende Ziele verfolgt:

  • Konversion einer innerörtlich gelegenen und stadtbildprägenden Industriebrache
  • Realisierung und Etablierung eines neuen urbanen Stadtquartiers als Bestandteil der gesamtstädtischen Entwicklung
  • Integration bestehender und erhaltenswerter Gebäudestrukturen vor dem Hintergrund der geplanten Nachnutzungsspektren / Umbau vorhandener identitätsstiftender Gebäudesubstanzen
  • Nachhaltige Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Realisierung eines „lebendigen Stadtquartiers“ / Vielfalt in der künftigen Nutzungsstruktur durch Schaffung von nachfragegerechten und marktspezifischen Wohnraumangeboten mit Alleinstellungsmerkmalen
  • Behutsames „Nebeneinander“ von Wohnen und (nicht lärmintensiven) Gewerbe im Sinne eines urbanen Quartiers
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für eine konfliktfreie Umsetzung der geplanten Nutzungen

Die beabsichtige Entwicklung beruht auf einem der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmenden städtebaulichen Entwurfs, der das Leitbild der künftigen Konversionsentwicklung darstellt. Ein Teil der südöstlichen Hallenstruktur befindet sich gegenwärtig in Teilen noch in gewerblicher Nutzung durch V&B (Lager und Requisite), ansonsten findet keinerlei industrieller Nutzung auf dem Gesamtgelände statt. Einzig die Versorgungsanlagen wie die neue Kläranlage im Westen des Plangebietes sowie die östlich gelegene Gasstation befinden sich noch in betrieblicher Nutzung und sollen dies auch dauerhaft bleiben (aus Bedarfen der Sanitärfabrik V&B).

Flächen für den artenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich sind im Rahmen der Nachnutzung nicht erforderlich, da gemäß ermittelter Eingriffs- / Ausgleichsbilanz kein Defizit entsteht. Da das geplante Vorhaben nicht aus dem gegenwärtig wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelbar ist, erfolgt dessen Teiländerung zu einer gemischten Baufläche im Parallelverfahren.

Die Sprecher aller Fraktionen unterstrichen erneut die Bedeutung dieser Bauleitplanung für die Entwicklungen im Ortsteil Mettlach. FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt kritisierte allerdings die zuletzt am 22. Mai bestehende Beschlussunfähigkeit des Ortsrates Mettlach scharf. Er beantrage daher, diese Beratungspunkte zu vertagen, um vor den Beschlussfassungen die Stellungnahme des Ortsrates vorliegen haben zu können und nicht erst danach. Ortsvorsteher Thul wies diese Kritik zurück und wies auf die bereits bestehende positive Haltung des Ortsrates in einer vorangegangenen Planvorstellung durch das Planungsbüro im Ortsrat hin. Auch wenn der Ortsrat am 22.5. bedauerlicherweise nicht beschlussfähig gewesen sei, gehe er davon aus, dass die Zustimmung des Ortsrates Mettlach zeitnah nachgeholt werden könne, wozu er für den 10.6.2024 eine neue Sitzung anberaumt habe.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser sah für eine Vertagung keine Notwendigkeit. Vielmehr gehe es darum, das Verfahren -gerade auch mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung- so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Dieser Argumentation schloss sich ausdrücklich auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Kiefer und auch FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt an.  

Sodann lehnte der Gemeinderat bei 4 Ja-Stimmen mit 26 Gegenstimmen eine Vertagung ab.

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 08.05.2024 beschloss der Gemeinderat einstimmig und vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung des Ortsrates Mettlach:

  1. a) Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abwägungsbeachtlich vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden entsprechend der Beratungsvorlage abzuwägen;
  2. b) Den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Neues Quartier Mosaikfabrik“, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen und der Begründung nebst Umweltbericht anzunehmen;
  3. c) Den vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planurkunde sowie der Begründung nebst Umweltbericht anzunehmen.
  4. b) Lärmaktionsplanung 4. Runde

Verabschiedung des Berichtes unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

In seiner Sitzung am 19.03.2024 hatte der Gemeinderat den Entwurf des Berichtes zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde angenommen und auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 02.04.2024 bis einschließlich 25.04.2024 und wurde im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach am 28.03.2024 bekannt gemacht. In diesem Zeitraum haben 17 Bürger Beschwerde gegen die hohe Lärmbelästigung der B 51 im Bereich der Bahnhofstraße geäußert und die Gemeinde Mettlach um Lärmminderungsmaßnahmen in diesem Bereich gebeten. Die Stellungnahme wurde in dem Bericht unter „Öffentlichkeitsbeteiligung“ berücksichtigt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken gegen die Planungen bzw. haben keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht.

Der Lärmaktionsplan ist bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen oder zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgt nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 08.05.2024 beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bericht zur Lärmaktionsplanung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange anzunehmen.

 

Festsetzung eines kreisweit einheitlichen Elternbeitrages in der Gebührensatzung der

Gemeinde Mettlach für das Kindergartenjahr 2024/25

Zum Kindergartenjahr 2021/22 hat der Landkreis Merzig-Wadern die gesetzliche Option gezogen und setzt seither die Elternbeiträge einheitliche für alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis fest. Für das Kindergartenjahr 2024/25 sinkt die vom Land gesetzlich definierte Beteiligungsquote der Eltern von bisher 10 % auf 7,5% der Personalkosten. Für das neue Kindergartenjahr hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15. April 2024 die Gebührensatzung kreiseinheitlich mit folgender Gebührenstaffel beschlossen:

Krippe

ganztags 172 € (bisher 190 €)

bei Öffnungszeit unter 7 Std. 138 € (neu)

Kindergarten

bis zu 7 Std.   53 € (bisher 59 €)

bis zu 10 Std. 76 € (bisher 83 €)

Hort

bis 15 Uhr       25 € (neu)

bis 18 Uhr       55 € (neu)

für Randzeitenangebote/Gruppen mit 5-19 Kindern 40 €

Gruppen ab 20 Kindern         30 €

Da die Gebührensatzung der Gemeinde Mettlach für Kindertageseinrichtung(en) in kommunaler Trägerschaft diese kreiseinheitlichen Beitragssätze in § 4 Abs. 1 (Höhe der Gebühren für die Nutzung) entsprechend übernimmt, ist die Gebührensatzung ab 01.08.2024 auf die neue Gebührenhöhe festzusetzen.

 

Betreuungszeit

Kindergarten/ €

Krippe/ €

Kind *)

 

Kind *)

 

1.

2.

3.

4.

1.

2.

3.

4.

Kurz

(Bis 7 Std.)

53

39,75

26,50

13,25

138

103

69

34,50

Lang

(Bis 10 Std.)

76

57

38

19

172

129

86

43,00

 

Entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses stimmte der Gemeinderat dieser Satzungsänderung einstimmig zu. FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt sprach die unterschiedlichen Leistungen und Öffnungszeiten kritisch an. Es sei wünschenswert, wenn auch diese auf einem einheitlichen Niveau angeboten werden könnten. Auf die Problematik der fehlenden Fachkräfte und Personalausfälle wurde dazu bereits im Hauptausschuss hingewiesen. Erfreut zeigte sich der Rat aber darüber, dass die Elternbeiträge in den nächsten Jahren weiter zurückgeführt und im Jahr 2027 ganz abgeschafft werden.

 

Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Mettlach für das Jahr 2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt bat Bürgermeister Kiefer auf Grund der gesetzlichen Regelung im KSVG um Vorschläge zur Benennung eines besonderen Sitzungsleiters. Auf Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Thieser wurde Ratsmitglied Adams (CDU) einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.  Vor Eintritt in die Beratungen erklärten die Beigeordneten Borens und Weber (beide CDU), dass sie an den Beratungen und der Beschlussfassung nicht teilnähmen.

Christian Adams (CDU) berichtete zunächst über die unter seinem Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2021 und den dazu erfolgten Erläuterungen des Wirtschaftsprüfers Hafner. Im Einzelnen wies er auf folgendes hin:

Nach § 99 Abs. 1 KSVG hat die Gemeinde zum Schluss jeden Jahres einen Rechnungsabschluss aufzustellen mit dem Ziel, das Ergebnis der Haushaltwirtschaft darzustellen. Der Jahresabschluss bestehe nach § 99 Abs. 2 KSVG aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Vermögensrechnung (Bilanz) und dem Anhang. Als Anlagen beizufügen seien der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht und die Verbindlichkeitenübersicht.

Das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2021 belaufe sich auf einen positiven Saldo in Höhe von + 1.667.954,31 €.

Aus der Beratungsvorlage ging des Weiteren hervor, dass der Jahresabschluss 2021 durch Wirtschaftsprüfer Markus Hafner geprüft worden sei. Sein Prüfungsbericht habe als Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 über den Jahresabschluss 2021 beraten und einstimmig dem Gemeinderat Mettlach die Empfehlung ausgesprochen, diesen wie vorgelegt und mit einem positiven Saldo von 1.667.954,31 € festzustellen. Zudem hatte der RPA einstimmig empfohlen, dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Christian Adams wies zudem ergänzend darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat zudem einstimmig empfohlen habe, die Verwaltung zu beauftragen, bei den Arbeiten zum Jahresabschluss 2022 die ungeklärten Verrechnungspositionen (Seite 19 des Prüfberichtes, Randziffer c) zu bereinigen. Auf Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Thieser erläuterte Kämmerer Lehnhof die Hintergründe dieser Zuordnungsrückstände und sicherte eine Klärung für den folgenden Jahresabschluss 2022 zu.

Der Gemeinderat Mettlach beschloss sodann bei einer Enthaltung einstimmig, den Jahresabschluss 2021 und das Jahresergebnis mit + 1.667.954,31 € festzustellen und danach einstimmig, dem Bürgermeister sowie die ihn vertretenden Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat Mettlach auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Verwaltung zu beauftragen, bei den Arbeiten zum Jahresabschluss 2022 die ungeklärten Verrechnungskonten zu bereinigen.

 

Abwassergebührensatzung der Gemeinde Mettlach;

Einführung einer Grundgebühr ab 1.1.2025

Die Abwassergebührensatzung der Gemeinde Mettlach sah bisher die Erhebung einer Mindestgebühr vor, und zwar als Berechnungsgröße 25 m³ jährlich. Zuletzt wurde der allgemeine Gebührensatz ab 1.1.2024 auf 4,59 € pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch festgesetzt. Somit beträgt die Abwasser-Mindestgebühr pro angeschlossenes Grundstück (Kanalanschluss) aktuell im Jahr 114,75 €. 

Ausgehend von einem Vorstoß der FBM-Fraktion zur Abschaffung dieser Mindestgebühr hatte der Gemeinderat sich im Dezember 2023 darauf verständigt, im Jahr 2024 darüber zu beraten, ob anstelle der Mindestgebühr eine Grundgebühr eingeführt werden soll. Sinn und Zweck einer Grundgebühr ist es, einen Teil der Fixkosten einer öffentlichen Einrichtung abzudecken.

Im Landkreis Merzig-Wadern werden aktuell von den anderen Kommunen Grundgebühren zwischen 3,75 € und 6,00 € pro Hausanschluss pro Monat erhoben. Bisher war es so, dass von den rund 5.200 Wasseranschlüssen in rund 730 Fällen Mindestgebühren anfielen, weil der tatsächliche Wasserverbrauch geringer ausfiel oder gar kein Wasser verbraucht wurde.

Aus der Beratungsvorlage ging ferner hervor, dass eine Grundgebühr im Abwasserbereich bei einer Gebühr von 4,00 € je Anschluss und je Monat einer Fixkostenabdeckung von 41 % entspräche. Die Einführung einer Grundgebühr hätte zur Folge, dass dann auch die mengenabhängige Benutzungsgebühr neu festzusetzen wäre. Für diese ergäbe sich bei  4,00 €/Monat nach aktueller Prognose eine Benutzungsgebühr von 4,20 €/m³ (statt bisher 4,59 €).

Aus den Rechenbeispielen der Beratungsvorlage ging hervor, dass sich die Einführung einer Grundgebühr bei sehr geringem Wasserverbrauch und ab einem bestimmten Mehrverbrauch (z.B. 4köpfige Familie) jahresbezogen günstiger darstellt als die bisherige Mindestgebühr.

Der Werksausschuss hatte dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.05.2024 mehrheitlich empfohlen, ab dem 01.01.2025 anstelle einer Mindestgebühr eine Grundgebühr im Abwasserbereich einzuführen und diese auf 4,00 €/Monat festzulegen.

Die Sprecher der Fraktionen begrüßten übereinstimmend die Einführung einer Grundgebühr; die etwas höheren Gebühren gegenüber der bisherigen Mindestgebühr bei bestimmten Geringverbräuchen müssten in Kauf genommen werden. Solche Auswirkungen ließen sich systembedingt nie ganz vermeiden. Ratsmitglied Zehren (FBM) zeigte sich dankbar, dass die von ihm angestoßene Debatte aufgegriffen worden sei und es nun zu einer gerechteren Lösung kommen könne. FBM-Fraktionssprecher Dr. Badelt betonte, dass sich die Festsetzung von Grundgebühren ergebnisneutral auf das Gebührenaufkommen insgesamt auswirke; es gehe hier also nicht um Gebührenerhöhungen. Gleichwohl bedauerte Gemeinderatsmitglied Schiffler (SPD), dass es in Einzelfällen, wohl meist bei 1-Personenhaushalten, zu Mehrbelastungen komme.

Der Gemeinderat folgte sodann einstimmig, bei einer Enthaltung, der Empfehlung des Werksausschusses, und beschloss die Einführung einer Grundgebühr im Abwasserbereich von 4 €/Monat je Wasseranschluss in Form der 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach und die Abwälzung der Abwasserabgabe, welche der Beratungsvorlage beigefügt war.

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Sofortbauprogramm zur Sanierung sanitärer Einrichtungen in Grundschulen

Bürgermeister Kiefer teilte mit, dass die Gemeinde Mettlach aus dem Sofortbauprogramm des Innenministeriums eine Zuwendung in Höhe von rund 188.000 € zur Sanierung erhalte. Dieses Geld sei zweckgebunden für die Sanierung von sanitären Anlagen in Grundschulen. Angemeldet worden sei ein Bedarf von knapp 400.000 €. Es sei zugesagt worden, die Mehrkosten über Bedarfszuweisungen abzudecken.

Transformationsmittel

Zudem, so der Bürgermeister ebenfalls auf das Sofortbauprogramm bezug nehmend, stünden der Gemeinde Transformationsmittel von 940.000 € zur Verfügung. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung käme ein Betrag von 281.000 €. Wo die Mittel konkret eingesetzt werden sollen, müsse in den nächsten Monaten priorisiert werden. Zudem habe das Innenministerium zur Beseitigung des Sanierungsstaus darüber hinaus Bedarfszuweisungen in Aussicht gestellt.

 

Dankesworte und Verabschiedung zur auslaufenden Amtsperiode 2019 – 2024

Bürgermeister Kiefer nahm die letzte Sitzung in der auslaufenden Amtsperiode zum Anlass, sich beim gesamten Gemeinderat, den Ortsvorstehern und Ortsräten für die Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren zu bedanken. Besondere Dankesworte richtete er dabei an die nicht mehr zur Wahl antretenden Ratsmitglieder Franz Jäger (CDU), Reinhard Halberstadt (FDP), Irene Brüning (CDU), Irene Montnacher (CDU), Delphine Dillschneider (Grüne) und Renate Ringling (CDU), sowie an die ihn vertretenden Beigeordneten Rainer Borens, Lisa Weber und Uwe Francois.

Der Bürgermeister überreichte allen Genannten zum Abschied bzw. als Dankeschön ein kleines Präsent.

Dankesworte gingen von Seiten Bürgermeister Kiefer auch an die Adresse der in Kürze in den offiziellen Ruhestand tretende SZ-Reporterin Margit Stark, welche seit dem Jahr 2003 für die SZ im Landkreis Merzig-Wadern tätig ist und auch über die Ratssitzungen berichtete.

Auch von Seiten der Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen wurden Dankesworte für die Zusammenarbeit im Gemeinderat zum Ausdruck gebracht.   FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt schloss seinen diesbezüglichen Dankesworten zugleich Worte des Abschieds aus der Kommunalpolitik an. Ratsmitglied Thul dankte in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und stellvertretend für alle Ortsvorsteher und Ortsräte für die Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Verwaltung.

 

Zentrale Anlaufstelle für Hilfskräfte in Katastrophenfällen

FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt regte an, in Unglücksfällen wie dem zurückliegenden Hochwasser eine zentrale Anlaufstelle für hilfsbereite Bürger:innen zu schaffen, die sich neben den organisierten Rettungskräften bei Rettungsaktionen einbringen wollen.

 

Reparaturarbeiten an der B 51 / Kreisverkehrsplatz Mettlach

FDP-Fraktionsvorsitzender Halberstadt regte gegenüber dem Bürgermeister an, den LfS aufzufordern, die Reparatur der B 51 unverzüglich aufzunehmen. Die Situation in der Heinertstraße sei durch den Umleitungsverkehr unerträglich. Bürgermeister Kiefer entgegnete, dass die schnellstmögliche vollständige Freigabe des Mettlacher Kreisels an der Schiffanlegestelle selbstverständlich auch ein Anliegen von ihm und dem LfS sei.

 

Veröffentlichung von Zuständigkeiten

Ortsvorsteher Thul regte an, die Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt bzw. den digitalen Medien zu veröffentlichen.

Auftragsvergaben

Neubau KiTa Mettlach – Britter Straße im Ortsteil Mettlach

Erdarbeiten

Nach Auswertung des Objektplaners in Abstimmung mit dem Projektsteuerer und auf Grund der Empfehlung der Rechtsberatung folgte der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag zur Auftragserteilung an die Fa. Simgen Forst- und Landschaftsbau GmbH, Rodenbach, zum Angebotspreis von 603.661,01 €.

Erd-, Mauer- u. Betonarbeiten

Nach der Auswertung des Objektplaners in Abstimmung mit der Projektsteuerung wurde folgendes Angebot zur Vergabe vorgeschlagen:

  • Peter Görgen GmbH, 66780 Rehlingen-Siersburg 487,61 € brutto

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an die Firma Görgen GmbH -wie vorgeschlagen- zu vergeben.

Neubau Feuerwehrgerätehaus, Moselstraße 1 im Ortsteil Orscholz,

Gewerke: Fliesen-, Maler- und Schlosserarbeiten, Spinde, Küche, Zimmertüren

Folgende Angebote wurden zur Vergabe vorgeschlagen:

 

Gewerk

 

Bieter

Geprüfte Angebotssumme, brutto

 Malerarbeiten

 

M. Leistenschneider GmbH
Breite Str. 83, 66115 Sarbrücken

38.645,25 €

Schlosserarbeiten

 

Metallbau Patric Schmidt GmbH

Vorderster Berg 3, 66333 Völklingen

21.408,10 €

Küche

 

Küche 3000 Rinneburger

Kottenheimer Weg 46, 56727 Mayen

19.687,36

Spinde

 

Eurobox KG
Stiegweg 9, 06526 Sangerhausen

18.891,25

 

Der Gemeinderat beschloss, die Aufträge entsprechend den vorstehenden Vorschlägen zu vergeben.

Neubau Kultur- und Begegnungszentrum, Moselstraße 1 im Ortsteil Orscholz,

Gewerke: Fliesen,- Maler-, Putz- und Schlosserarbeiten, Bodenbelag (Parkett), Küche, Zimmertüren

Folgende Angebote wurden zur Vergabe vorgeschlagen:

 

Gewerk

 

Bieter

Geprüfte Angebotssumme, brutto

Bodenlegerarbeiten

 

Bodenbau Schmidt GmbH

17.355,56 €

 Malerarbeiten

 

M. Leistenschneider GmbH
Breite Str. 83, 66115 Sarbrücken

12.984,09 €

Schlosserarbeiten

 

Metallbau Patric Schmidt GmbH

Vorderster Berg 3, 66333 Völklingen

25.590,95 €

Küche

 

Küche 3000 Rinneburger

Kottenheimer Weg 46, 56727 Mayen

11.551,33 €

 

Der Gemeinderat beschloss, die Aufträge entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zu erteilen.

Sanierung der Druckerhöhungsanlage im Ortsteil Orscholz, Maschinen und elektrotechnische Ausrüstung

Nach Auswertung der vorliegenden Angebote kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der Auftrag an die mindestfordernde Bieterin, die Fa. Linz Anlagenbau GmbH aus Wasserliesch mit einem Angebotspreis von 288.350,63 € (brutto) vergeben werden sollte.

Für das Gesamtprojekt wurden 400.000,00 € im Wirtschaftsplan des Wasserwerks angesetzt. Für den baulichen Teil des Projekts wurden bereits 352.864,11 € beauftragt, sodass 47.135,89 € für die Maschinen und elektrotechnische Ausrüstung verbleiben. Als Deckungsvorschlag für die erforderliche überplanmäßige Ausgabe von 241.214,74 € wurden verwaltungsseitig folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die in der Folge im Haushalt 2025 neu veranschlagt werden müssten.

  • Erneuerung Wasserleitung Faha Berghof — 120.000 €
  • HB Tünsdorf Sanierung — 100.000 €
  • Rückbau Pumpwerk Weiten — 80.000 €

Der Gemeinderat beschloss, der Beauftragung der Firma Linz sowie dem Deckungsvorschlag zuzustimmen.