Die französische Regierung hat in Kalenderwoche 15/2020 allen Personen, die nach Frankreich reisen möchten, die Pflicht auferlegt, das folgende Formular auszufüllen:

 >> Ausnahmebescheinigung für Reisen nach Frankreich<<

 

Um die Saarländerinnen und Saarländer bei der Umsetzung dieser Vorschrift zu unterstützen, hat die Abteilung Europa des Ministeriums für Finanzen und Europa dieses Dokument ins Deutsche übersetzt.

Die Übersetzung finden Sie auf Seite 2 des Formulars. Dies ist eine Hilfe zum Ausfüllen des Formulars, wobei die französische Version natürlich die einzige in Frankreich gültige ist.