(c) Kerstin_Bilz – 

Nach den schweren Überschwemmungen hat die Landesregierung finanzielle Unterstützung für Betroffene bereitgestellt. Die Landkreise und Gemeinden beteiligen sich an dieser Hilfe.

1. Elementarschadenhilfen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der freien Berufe, die direkte Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben.

  • Schadenshöhe: ab 5.000€
  • Finanzhilfe: bis zu 50 % der Schadenssumme, max. 75.000€
  • Zinsverbilligungszuschuss: für Schäden über 150.000€, bis zu 100 % der Zinskosten

Voraussetzungen: Nachweis, dass der Abschluss einer Elementarversicherung unmöglich oder unzumutbar gewesen wäre, durch zwei aktuelle Angebote (mindestens 2 % des Nettoeinkommens des Haushalts).

2. Hochwasserhilfe

Erweiterte Unterstützung für Hochwasseropfer.

  • Hilfe: 1.000€ pro Haushalt
  • Voraussetzungen: Akute Notlage bei Unterkunft oder notwendiger Hausratbeschaffung

3. Härtefallregelung

Falls Sie unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und nicht für die genannten Hilfsprogramme in Frage kommen, melden Sie Ihren Fall beim Landkreis. Eine Prüfung entscheidet über eine mögliche Qualifikation für die Härtefallregelung.

4. Antragsstellung

Betroffene können ab sofort Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. Die Antragsformulare sind hier verfügbar:

Antragsformulare Hochwasserhilfe

Die Gemeinde Mettlach prüft die Anträge und leitet sie an den Landkreis zur weiteren Bearbeitung weiter.

5. Ansprechpartner

Die Gemeinde Mettlach hat eine Servicestelle zur Entgegennahme der Anträge eingerichtet:

Wir stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums: Hochwasserhilfe – Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz