Nach den schrecklichen Überschwemmungen und Schäden durch das Hochwasser hat die Landesregierung finanzielle Unterstützung für die Betroffenen bereitgestellt. Hieran beteiligen sich auch die Landkreise und die Gemeinden.

  1. Elementarschadenhilfen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Elementarschadenereignis unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben.

Als Elementarschaden gilt ein Schaden ab 5.000€.

Es wird eine Finanzhilfe von bis zu 50 % der Schadenssumme, maximal 75.000 Euro, gewährt.

Für Schadenssummen über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 % der Zinskosten des erforderlichen Darlehens gewährt werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Soforthilfe:

Der Nachweis, dass der Abschluss einer Elementarversicherung unmöglich oder finanziell unzumutbar gewesen wäre, muss durch zwei aktuelle Angebote erbracht werden. Diese Angebote sollten als Richtwert mindestens zwei Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts betragen.

  1. Hochwasserhilfe

Die Hochwasserhilfe ist eine erweiterte Maßnahme zur Unterstützung der Hochwasseropfer. Die Hilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werfen.
Die Hochwasserhilfe beträgt 1.000 Euro pro Haushalt.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Soforthilfe:

Antragsteller/in ist in besonderer Weise durch das Hochwasser betroffen und befindet sich dadurch in einer akuten Notlage bei der Unterkunft oder durch die Erforderlichkeit notwendiger Beschaffungen von Hausrat.

  1. Härtefallregelung

Falls Sie durch das Hochwasser unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, jedoch nicht für die bereits genannten Hilfsprogramme in Frage kommen, bitten wir Sie dennoch, Ihren Fall beim Landkreis zu melden. Ihr Fall wird geprüft, um festzustellen, ob Sie möglicherweise für die Härtefallregelung qualifiziert sind.

Die vollständigen Richtlinien zu den Hilfsprogrammen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz unter: www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe.

  1. Antragsstellung

Ab sofort können vom Hochwasser Betroffene Anträge auf finanzielle Hilfen stellen.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link:
www.mettlach.de/
information-zur-hochwasserhilfe
Der Antrag ist herunterzuladen, auszufüllen und ans Rathaus Mettlach zu senden. Die Anträge können bei der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein Str. 64, 66693 Mettlach, eingereicht werden. Bitte reichen Sie dazu nur vollständig ausgefüllte Anträge ein, damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist.

Die Gemeinde Mettlach wird eingehende Anträge auf Betroffenheit und vollständige Angaben prüfen und dann an den Landkreis weiterleiten. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann durch die Kreisverwaltung in Merzig. Von dort erfolgt auch die Bescheiderteilung und gegebenenfalls Auszahlung der finanziellen Unterstützung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe.

  1. Ansprechpartner

Die Gemeinde Mettlach hat kurzfristig eine Servicestelle zur Entgegennahme der Anträge eingerichtet.

Die Servicestelle ist per E-Mail unter hochwasserhilfe@mettlach.de
oder telefonisch unter +49(0)6864 8340 erreichbar.

Abgabe der Anträge ist ohne Terminvereinbarung zu unseren
allgemeinen Dienstzeiten (Zimmer: 215/2.OG) möglich:

Montag:                                         08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag:                                       08.30 – 12.00 Uhr
                                                       13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch:                                      08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag:                                  08.30 – 12:00 Uhr
                                                        13.30 – 18.00 Uhr
Freitag:                                           08.30 – 12.00 Uhr