Allgemeine Informationen

Die Bestattung in einem Ruhehain zählt – wie auch die Fels- oder Luftbestattung – zu den Naturbestattungen.

Die Beisetzung in einem Ruhehain unterscheidet sich von einer individuellen Gedenkstätte. Die Grabfelder werden bewusst als Gemeinschaftsgrabfelder angelegt.  Die Bestattung von (biologisch abbaubaren) Asche-Urnen erfolgt in mittelbarer und unmittelbarer Nachbarschaft zu Baumgruppen, Baumhaine und Wiesenflächen.

Beisetzung im Ruhehain auf den Friedhöfen der Gemeinde Mettlach

Mit dem Abschluss der Baumaßnahme hat die Gemeinde Mettlach die Möglichkeit einer Beisetzung im Ruhehain geschaffen. Auf dem „Waldfriedhof“ in Orscholz bietet die Gemeinde Mettlach nun erstmals diese Form der Urnenbeisetzung im Ruhehain an. Eine Beisetzung auf dem „Waldfriedhof“ in Orscholz ist ab sofort möglich.

In einer Ruhehain-Grabstätte kann 1 Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 15 Jahren verliehen.

Die Pflege des Grabes übernimmt die Gemeinde.

Die Kennzeichnung erfolgt durch eine Namenstafel auf den Granitstelen mit Gravur von Vor- und Nachnamen, gegebenenfalls Geburtsnamen, Geburts- und Sterbedatum.

Das Ablegen von Grabschmuck ist nur anlässlich einer Bestattung an hierfür vorgegebenen zentralen Plätzen vor den Stelen zulässig.

Kosten für den Erwerb einer Grabstätte des Ruhehain in Orscholz:

Nutzungsrecht (15 Jahre)

1.355,00 €

Herrichtung der Grabstätte

293,00 €

Namenstafel

45,00 €

Grabpflege

642,00 €

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Mettlach
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach
Telefon 06864 83-50
E-Mail ordnungsamt@mettlach.de