Bescheinigung für Berufspendler zur Vorlage beim Grenzübertritt zwischen dem Saarland und Frankreich bzw. Luxemburg

Die saarländische Landesregierung hat für Berufspendler, die trotz der Corona-Krise zur Arbeit über die Grenze müssen, etwa Beschäftigte im medizinischen Bereich, eine vom Arbeitgeber auszufüllende Vorlage erstellt.

Das Formular wird den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt, um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu bescheinigen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen dem Saarland und Frankreich bzw. zwischen dem Saarland und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage.

Laut Wirtschaftsministerium orientiert sich die Vorlage an luxemburgischem Beispiel und wird von der Bundespolizei anerkannt.

Formular Grenzübertritt Luxemburg

Formular Grenzübertritt Frankreich