Laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach § 3 Abs. 1 und 2 müssen Abnehmer, die eine Zisterne vorhalten, von der sie Regenwasser auch als Brauchwasser für den Haushalt (z. B. für die Toilettenspülung und/oder die Waschmaschine) entnehmen, die für diese Nutzung entnommene Menge über einen separaten Wasserzähler nachweisen. Für diese Menge, die dann dem Abwassernetz zugeführt wird, ist auch Abwassergebühr zu zahlen.

Sollten Sie über eine solche Anlage verfügen, melden Sie sich bitte im Rathaus (Wasserwerk), Zimmer 210, Telefon 06864 83-24, E-Mail: wasser@mettlach.de.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Gemeindewasserwerk sich eine Überprüfung der Hauswasseranlagen/Abwasseranlagen vorbehält. Es geht dabei um Gebührengerechtigkeit für alle, denn auch das Brauchwasser aus den Zisternen wird über die öffentliche Abwasserentsorgung abgeleitet, gereinigt und geklärt.