Foto: SBS-Ingenieure – Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH 

Im März dieses Jahres war seitens des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS) eine Sonderprüfung an der Saarbrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) geplant, die
verschoben werden musste. Diese wird nun am 4. und 5. Juni 2024 stattfinden. Am 4. Juni beginnt die Prüfung um 8:00 Uhr und am 5. Juni um 7:30 Uhr und wird voraussichtlich am Mittwochabend abgeschlossen sein.

Der Verkehr wird während der Sonderprüfung durch eine Ampelanlage einspurig geregelt. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke ungehindert nutzen. Wie bereits im März mitgeteilt, werden im Rahmen der Maßnahme Teile der Brücke einer handnahen, visuellen Prüfung unterzogen. Die Untersuchungen erfolgen am gesamten Brückenbauwerk, auch unter dem Überbau. Für die Über- und Unterflurbesichtigung kommen spezielle, ortsveränderliche Geräte (Hubarbeitsbühnen und Unterflurbesichtigungsgeräte mit Korb) zum Einsatz.

Hintergrund: Seit dem 6. März 2021 ist die Hängebrücke in Mettlach aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Tragwerk für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Um mögliche Baumängel und Verantwortlichkeiten zu klären, hat der Landesbetrieb für Straßenbau im Dezember 2022 einen Antrag zur Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens (früher bekannt als Beweissicherungsverfahren) am Landgericht Saarbrücken gestellt. Die Sonderprüfung findet durch einen vom Gericht bestellten Gutachter statt. Während des laufenden Gerichtsverfahrens werden keine Zwischeninformationen an die Öffentlichkeit kommuniziert.