Das Bundesfamilienministerium unterstützt Familien mit geringem Einkommen mit einem leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Der beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind – nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld, das alle bekommen. Eltern, die wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit können, sollen eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann und dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum 29. März abgeschlossen sein.

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