Der Ministerrat des Saarlandes unter Vorsitz von Ministerpräsident Tobias Hans hat am Freitag, 20. März 2020, eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung verabschiedet. Das Verlassen der eigenen Wohnräume und des eigenen Grundstücks ist nur noch in bestimmten Fällen erlaubt.  Zudem dürfen Restaurants in diesem Zeitraum nur noch Lieferservice oder Speisen zum Mitnehmen anbieten. 

Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern I bis IV enthaltenen Anordnungn gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Ortspolizeibehörde wie gewohnt unter 06864 – 8354 bzw. 8355 zur Verfügung.

Allgemeinverfügung vom 20.03.2020