Hilfen für Kulturvereine:

Landesregierung beschließt Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“

(aus der Pressemitteilung des saarl. Kultusministeriums)

 

Die Corona-Krise ist auch für viele Kulturvereine eine große Herausforderung. Nach wie vor sind besondere Hygiene- und Infektionsschutzregelungen notwendig, Veranstaltungen mussten abgesagt werden oder können nicht in der ursprünglich geplanten Form stattfinden. In der Folge fehlen vielen Kulturvereinen Einnahmen, die für die Finanzierung ihrer gemeinnützigen Arbeit wichtig sind. Deshalb hat die Landesregierung heute das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ beschlossen, das mit 9,7 Millionen Euro hinterlegt ist.

„Unser Saarland ist Vereinsland und muss es auch bleiben!“, sagt Bürgermeister Daniel Kiefer -selbst in zahlreichen Vereinen aktiv- zum Rettungsschirm für die vielen ehrenamtlich geführten Vereine vor Ort.

„Nirgendwo engagieren sich so viele Menschen ehrenamtlich vor Ort. Unsere Vereine sind fester Bestandteil unseres sozialen und kulturellen Lebens in unserer Gemeinde“, so der Rathauschef weiter.

Es ist deshalb wichtig, dass unsere Vereine gut durch die Krise kommen. Nicht wenige von ihnen haben in den vergangenen Monaten im Zuge der Corona-Krise finanzielle Probleme bekommen: Turniere, Feste, Veranstaltungen konnten und können nicht stattfinden, Pachteinnahmen für Vereinsheime fallen weg, andere Kosten laufen weiter.

„Ich bin froh, dass die Landesregierung auf Initiative der beiden Regierungsfraktionen einen Rettungsschirm aufspannt, um unseren Vereinen wieder die notwendige Luft zum Atmen zu geben“, sagt Kiefer abschließend.

„Kulturelle Angebote vor Ort sind die Keimzelle unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Die Corona-Krise ist aber für viele unserer Kulturvereine eine derart große Herausforderung, dass jetzt Unterstützung durch das Land notwendig ist. Es geht darum, die kulturelle Vielfalt und das in gemeinnützigen Vereinen organisierte soziale Miteinander im Saarland zu erhalten – dafür spielen gerade die vielen Vereine der Breitenkultur eine entscheidende Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass wir als Land jetzt entschlossen helfen“, erklärt Kulturministerin Christine Streichert-Clivot.

Fördergelder beantragen können alle als gemeinnützig anerkannten Vereine (Musik, Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine, soziokulturelle Vereine, Vereine der kulturellen Bildung) mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig sind und Träger kultureller Einrichtungen sind. Zudem muss der Verein oder die Stiftung vor dem 11. März gegründet worden sein, also bevor die Verbreitung des Coronavirus‘ als Pandemie eingestuft wurde. Das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ ermöglicht einmalige Unterstützungszahlungen oder – für Vereine, denen aufgrund der Corona-Pandemie ein nachweisbarer und existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass entstanden ist – Liquiditätshilfen.

Unterstützungszahlung:

Die Höhe der Unterstützungszahlung ist abhängig von der Mitgliederzahl und wie folgt gestaffelt:

  •  Vereine bis 100 Mitglieder: 1.500 Euro
  •  Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: 2.000 Euro
  •  Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: 2.500 Euro
  •  Vereine ab 701 Mitglieder: 3.000 Euro

Da Stiftungen keine Mitglieder haben, erhalten sie einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro. Bei der Antragstellung ist lediglich das Aktenzeichen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt sowie die Mitgliederzahl anzugeben.

Liquiditätshilfe:

 Ist einem gemeinnützigen Verein aufgrund der Corona-Pandemie ein nachweisbarer und existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass entstanden, kann er Liquiditätshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass dieser Liquiditätsengpass zwischen dem 11. März und dem 31. Oktober 2020 entstanden ist. Die Höhe der Liquiditätshilfe ist abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens und auf maximal 10.000 Euro begrenzt.

Ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass in diesem Sinne liegt vor, wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um beispielsweise laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Vor Inanspruchnahme der Liquiditätshilfe sind das ungebundene verfügbare, liquide Vereinsvermögen einschließlich aller zum 11. März 2020 nicht per Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung zweckgebundenen Rücklagen einzusetzen.

Des Weiteren sind sonstige anderweitige finanzielle Möglichkeiten zur Mittelerlangung zu prüfen.

Antragstellung für Kulturvereine:

Kulturvereine können ihren Antrag ab Montag, den 6. Juli 2020, mit dem online unter corona.saarland.de zur Verfügung gestellten Formular an das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) richten. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das MBK. Jeder antragsberechtigte Verein kann nur einen Antrag stellen. Unterstützungszahlung und Liquiditätshilfe schließen sich gegenseitig aus.

 

Halten Sie sich deshalb auch weiter über Funk, Fernsehen oder www.mettlach.de auf dem Laufenden.

 

Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Herzlichst Ihr

Daniel Kiefer