Kostenübernahme für Fahrten immobiler und eingeschränkter Menschen zu Impfzentren

Medieninfo des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 14.01.2021:

Der GKV-Spitzenverband hat in einem Rundschreiben die Empfehlung ausgesprochen, für anspruchsberechtigte Versicherte die keine anderweitige Anfahrtsmöglichkeit haben, die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum zu übernehmen.

„Aufgrund der vorhandenen Impfstoffmenge und den besonderen Anforderungen an die Lagerung des Impfstoffs, ist eine Impfung derzeit nur in den Impfzentren im Saarland, beziehungsweise durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeheimen möglich. Das stellt insbesondere immobile Personen vor eine immense Herausforderung. Die Landesregierung freut sich daher sehr, dass der GKV-Spitzenverband in einem Rund-schreiben die Empfehlung ausgesprochen hat, für anspruchsberechtigte Versicherte die keine anderweitige Anfahrtsmöglichkeit haben, die Fahrtkosten zum nächstgelegenen Impfzentrum zu übernehmen,“ erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Die Fahrtkosten können erstattet werden, wenn die Anfahrt mit dem eigenen PKW, durch Verwandte oder Freunde beziehungsweise über weitere Maßnahmen nicht möglich ist.

Folgende Personengruppen mit gesetzlicher Krankenversicherung haben einen

Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten:

  • Schwerbehindertenausweis mit MZ aG, H oder Bl
  • Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkung bzw. MZ G
  • Pflegegrad 4 oder 5

Ein Anspruch auf Fahrkosten besteht auch für Versicherte, die sich parallel zur Corona-Impfung in einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum befinden und daher einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Krankentransport-Richtlinie haben.

„Im Zweifelsfall empfehlen wir mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein An-spruch auf Fahrtkostenerstattung besteht“, sagt Christiane Firk, Bevollmächtigte des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Wer einen Taxitransport in Anspruch nehmen möchte, benötigt aktuell noch einen Nachweis des medizinisch erforderlichen Transportmittels von der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. „Seit dem Start der Impfungen im Saarland überprüft die saarländische Landesregierung die Lage fortlaufend. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei immer auf weiteren Optimierungen im Ablauf, gerade für Impflinge im höheren Al-ter“, so Gesundheitsministerin Bachmann abschließend.

 „Nur, wenn wir alle weiter gemeinsam mit Bedacht handeln, kann das Coronavirus erfolgreich eingedämmt werden. Die Hygienemaßnahmen müssen von jedem Einzelnen eingehalten werden, um die Gemeinschaft und sich selbst zu schützen. Ich möchte betonen, dass jeder Einzelne die Verantwortung für Alle trägt. Bitte halten Sie sich daher weiter konsequent an die AHA-Regel: Abstand, Hygiene + Alltagsmaske“.

Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden. Bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Herzlichst Ihr

Bürgermeister Daniel Kiefer

 

Folgende Institutionen bieten einen „Notfahrdienst“ (teils kostenpflichtig) zu den Impfzentren an:

  • Seniorengenossenschaft Saarschleife: Tel. 0151 400 100 10
  • Ehrenamtsbörse des Landkreises Merzig-Wadern: Tel. 06861 – 80 324 oder 80 265
  • DRK Kreisverband Merzig-Wadern: Tel. 06861 – 93 49 18