Statement von Ministerpräsident Tobias Hans zur Videoschaltkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 19.01.2021

Medieninfo der Staatskanzlei vom 19.01.2021:

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am Dienstag (19. Januar 2021) früher als ursprünglich geplant in einer Videoschalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über die weiteren Schritte im Umgang mit der Corona-Pandemie beraten.

Die Ergebnisse der Schalte:

Die derzeit geltenden Maßnahmen, auch in den Schulen und Kitas, werden bis zum 14. Februar verlängert. Darüber hinaus gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, die Möglichkeit für mobiles Arbeiten wird ausgeweitet.

Am Abend zuvor hatte bereits ein gemeinsamer Austausch mit einem Expertenkreis aus Virologie, Molekularbiologie, Mobilitätsforschung, Epidemiologie, Gesundheitswissenschaft und Psychologie stattgefunden.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Unser Ziel hat sich seit unseren letzten Beratungen nicht geändert: Wir müssen die Infektionszahlen nachhaltig senken. Die bisherigen Maßnahmen zeigen zwar bereits eine Wirkung, aber die Mutationen stellen uns jetzt vor eine neue Situation, in der wir einer drohenden Gefahr bereits weit im Vorfeld begegnen müssen. Die Wissenschaft ist alarmiert, denn die Mutation B.1.1.7 ist europaweit auf dem Vormarsch und allen Erkenntnissen nach deutlich ansteckender als die bisherige Form. Deshalb ist es enorm wichtig zu wissen, wie weit B.1.1.7 auch bei uns bereits verbreitet ist. Die Staatskanzlei stellt daher zusätzlich 80.000 Euro zur Verfügung, um in den kommenden Wochen die Sequenzierung im Saarland auszuweiten.

Die Lage in Großbritannien und Irland muss uns ein warnendes Beispiel sein – durch die Mutationen wird nicht nur unser Spielraum für Lockerungen kleiner, sondern der Handlungsbedarf, die Infektionszahlen zu senken, wird vielmehr noch größer. Wir wissen, dass Infektionen durch Kontakte entstehen und wir die Zahlen nur dann senken können, wenn wir die Übertragungswege unterbrechen. Das bedeutet: Je mehr Menschen zu Hause bleiben, desto schwerer machen wir es dem Virus. Aus diesem Grund erarbeitet der Bund eine Verordnung, um die Arbeit im Homeoffice auszuweiten. Denn nach wie vor gibt es im beruflichen Kontext zu viele ungeschützte Kontakte. Künftig sollen ArbeitgeberInnen daher überall dort, wo es möglich ist, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Die steuerliche Abschreibung von hierzu benötigter Hardware und Software wird erleichtert. Wir appellieren zudem weiterhin eindringlich an die Eltern, ihre Kinder nicht in die Kita oder die Schule zu schicken, um auch dort eine größtmögliche Kontakt-reduzierung zu erreichen.

Je schneller wir die Infektionszahlen nach unten bringen, desto schneller können wir wieder möglichst alle Kontakte nachverfolgen und desto eher kommen wir aus dem Lockdown wieder raus. Deshalb haben wir vereinbart, dass die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien gemeinsam mit dem Chef des Bundeskanzleramtes eine Öffnungsstrategie erarbeiten werden. Klar ist aber auch: Alle Maßnahmen bringen nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Es kommt also nach wie vor auf jede und jeden Einzelnen an. Wir alle – Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – müssen an einem Strang ziehen, um Corona in die Schranken zu verweisen. Nach über zehn Monaten mit Sars-CoV-2 arbeiten wir noch immer daran, die Pandemie zu besiegen.

Dank der Impfstoffe sind wir diesem Ziel bereits einen großen Schritt nähergekommen. Sobald wir bei entsprechender Verfügbarkeit allen ein Impfangebot machen können, gibt es eine Perspektive für die Rückkehr in den Alltag ohne pandemiebedingte Einschränkungen.“

 

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22.01.2021

Die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22.01.2021 wurde mit Begründung im Amtsblatt des Saarlandes Teil I, Nr. 5, S. 136 verkündet und tritt am 25.01.2021 in Kraft (Anlage 1).

Saarland – Downloads – Amtliche Texte im Amtsblatt vom 22. Januar 2021

Der Verordnungstext findet sich auch unter

Saarland – Rechtsverordnung und Maßnahmen – Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die Begründung unter

Saarland – Rechtsverordnung und Maßnahmen – Begründung

 „Nur, wenn wir alle weiter gemeinsam mit Bedacht handeln, kann das Coronavirus erfolgreich eingedämmt werden. Die Hygienemaßnahmen müssen von jedem Einzelnen eingehalten werden, um die Gemeinschaft und sich selbst zu schützen. Ich möchte betonen, dass jeder Einzelne die Verantwortung für Alle trägt. Bitte halten Sie sich daher weiter konsequent an die AHA-Regel: Abstand, Hygiene + medizinische Maske“.

Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden. Bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Herzlichst Ihr

Bürgermeister Daniel Kiefer