Wiederöffnung der Bäder nur auf Grundlage eines Hygiene- und Schutzkonzepts möglich

(aus der Pressemitteilung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages)

Vor einer möglichen Wiedereröffnung der saarländischen Bäder müssen nach Auffassung des Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Bürgermeister Hermann Josef Schmidt, Tholey, sowie des stellvertretenden Präsidenten, Oberbürgermeister Jörg Aumann, Neunkirchen, die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen bekannt sein.

Nach der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die kommunalen Bäder derzeit noch geschlossen. Schmidt und Aumann zeigen zwar Verständnis dafür, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nun eine rasche Öffnung der Bäder erwarten, weisen aber auf die Notwendigkeit eines entsprechenden Schutzkonzeptes hin. „Vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie kann eine Wiedereröffnung der Bäder nicht ohne ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept erfolgen. In einem solchen Konzept sind beispielsweise die Anforderungen für die Hygienemaßnahmen, die Einhaltung der Abstandsgebote oder Zutrittsregelungen für die einzelnen Bäder festzulegen. Insbesondere muss auch der Schutz der Beschäftigten bedacht werden“, so Schmidt und Aumann.

In Nordrhein-Westfalen existiert mittlerweile ein solches Konzept, die dortigen Freibäder dürfen daher seit dem 20. Mai 2020 wieder öffnen. Sofern sich das nordrhein-westfälische Vorgehen in der Praxis bewährt, kann es laut Schmidt und Aumann als Beispiel für das Saarland dienen. „Wir werden die Entwicklung nach der Öffnung der Bäder in Nordrhein-Westfalen genau beobachten und nach einer Woche kurzfristig im Kreise der Kollegen über die ersten Ergebnisse beraten. Gleichzeitig werden wir weiterhin intern mit Nachdruck an einem Hygiene-und Schutzkonzept arbeiten“, wie beide weiterhin ausführen.

Abschließend weisen Bürgermeister Schmidt und Oberbürgermeister Aumann auch darauf hin, dass die Hygiene- und Schutzbestimmungen der einzelnen Kommunen in landesweit einheitliche Rahmenregelungen für die Eröffnung der Bäder – ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen – eingebunden sein müssen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag bittet daher die Landesregierung, solche Regelungen schnellstmöglich zu erarbeiten.

Auch im Mettlacher Freibad arbeiten wir mit Hochdruck auf eine Wiedereröffnung hin. Wir bitten aber um Verständnis – da der genaue Zeitpunkt und die notwendigen Rahmenbedingungen noch nicht abschließend feststehen – wir aber umgehend an dieser Stelle darüber informieren werden, sobald dies durch unsere Fachabteilung geklärt wurde.

Halten Sie sich deshalb auch weiter über Funk, Fernsehen oder www.mettlach.de auf dem Laufenden.

Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr Daniel Kiefer