Umzug nach Deutschland?
Melden Sie Ihre Fahrzeuge in Deutschland an!

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland umziehen, denken Sie bitte daran: Im Regelfall müssen Sie auch Ihre Fahrzeuge in Deutschland anmelden. Dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.

Zuständig für die Gemeinde Mettlach:

Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde – Zulassungsstelle
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Tel. 06861 / 80 300
E-Mail: strassenverkehr@merzig-wadern.de

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ändert sich in der Regel auch der Standort Ihrer Kraftfahrzeuge. Deshalb sind Sie nach der Fahrzeug-Zulassungsordnung verpflichtet, Ihre Fahrzeuge in Deutschland zuzulassen. Damit erfüllen Sie auch Ihre Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer, da die Fahrzeugdaten direkt an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet werden.

Eine Nutzung Ihrer Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ist nach einem Umzug nach Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn bei einer Kontrolle des Zolls im Straßenverkehr festgestellt wird, dass Sie Ihre Pflichten nicht erfüllt haben, müssen Sie unmittelbar bei der Kontrolle die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Darüber hinaus drohen gegebenenfalls steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Konsequenzen.

Unser dringender Rat: Vermeiden Sie Probleme. Melden Sie Ihre Kraftfahrzeuge unmittelbar nach dem Umzug in die Bundesrepublik Deutschland bei der Zulassungsstelle an.