Die Gemeinde Mettlach führt die jährliche Rattenbekämpfungsmaßnahme im Kanalsystem sowie auf gemeindeeigenen Grundstücken in allen Ortsteilen durch. Um gezielte Maßnahmen zu treffen, bittet die Ortspolizeibehörde um Mitteilung, in welchen Bereichen ein verstärktes Rattenaufkommen beobachtet wurde. Entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung können dem Ordnungsamt unter der Telefon-Nr. 06864-8356 oder 06864-8355 mitgeteilt werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Verpflichtung zur Rattenbekämpfung den Eigentümern, Pächtern, Mietern oder sonstigen Besitzern von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften obliegt. Hierbei haben die vorgenannten Verpflichteten allen Umständen entgegenzuwirken, die die Vermehrung von Ratten begünstigen. Insbesondere sollte dafür Sorge getragen werden, dass Ratten überhaupt keine Lebensgrundlage haben. Wenn man folgende Punkte beachtet, kann einem Rattenaufkommen vorgebeugt werden:

  • Einwanderungsmöglichkeiten im Keller und Dachboden verschließen
  • Keine Essensreste wie Brot und Fleisch auf den Komposthaufen tun
  • Haustiernahrung nicht offen stehen lassen, Futternäpfe nach dem Füttern reinigen
  • Geschlossene Müllbehälter verwenden
  • Unterschlupfmöglichkeiten, z.B. Sperrmüllhaufen, beseitigen