Der Kreistag im Landkreis Merzig-Wadern hat sich auf Vorschlag von Landrätin Schlegel-Friedrich am 19. April 2021 mit der Einführung eines kreisweit einheitlichen Elternbeitrages für alle Kindertageseinrichtungen ab 1. August 2021 befasst. Sowohl die kommunalen als auch die freien Träger haben den einheitlichen Elternbeitrag und die einheitlichen Standards begrüßt. In der Konsequenz würden zukünftig die Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen im Landkreis Merzig-Wadern vom Landkreis berechnet und vom Kreistag festgesetzt. Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich freut sich mit den sieben Bürgermeistern aus dem Saarschleifenland über die einheitliche Regelung der Elternbeiträge und die neuen einheitlichen Betreuungsmodelle: „Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden werden wir einen Meilenstein in der Kindertagesbetreuung umsetzen und kommen nun zu einer einheitlichen Regelung im Kreis, die es für alle einfacher und für Eltern kostengünstiger macht. Wir sind damit der erste Landkreis im Saarland, der den Familien im gesamten Landkreis gleich gute Bedingungen anbieten kann. Ein wirklich gutes Beispiel für gelebte interkommunale Zusammenarbeit.“

 

„Aus Sicht der Gemeinde,“ konstatierte Bürgermeister Kiefer, „unterstütze ich diese Entwicklung gerne, denn so erreichen wir langfristig über das ganze Kreisgebiet eine Ausgewogenheit in der Beitrags- und in der Betreuungsstruktur. So schaffen wir einen Mehrwert in der KiTa-Landschaft über alle kreisangehörigen Gemeinden.“

 

Möglich wurde dies aufgrund einer Änderung der landesrechtlichen Vorschriften als Ausfluss des Guten-Kita-Gesetzes. Die Landkreise können demnach ab 1. August 2021 den Elternbeitrag in ihrer Gebietskörperschaft festlegen. Die Grundsatzentscheidung, ob ein Landkreis diese jetzt gesetzlich eingeräumte Option zieht, um künftig die Festsetzung des Elternbeitrages einheitlich für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte festzusetzen, liegt damit in der Beschlusszuständigkeit des Kreistages.

Die Landrätin betont allerdings, dass es ihr ein großes Anliegen war, im Vorfeld hierzu die inhaltliche Abstimmung mit den Bürgermeistern und ihren Mitarbeiter*innen zu suchen. Die Bürgermeister hatten sich dabei grundsätzlich positiv zu einer Zuständigkeitsübertragung an den Kreis positioniert und schon einer Bürgermeisterbesprechung im August 2019 der Landrätin den Prüfauftrag zur Umsetzung eines – kreisweiten – Elternbeitrages erteilt.

 

Auch weil das Land bis 2022 jährlich seinen Anteil an den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen erhöht, konnte ein Modell gefunden werden, bei dem sich in allen Gemeinden der Elternbeitrag zukünftig reduziert. Die Berechnungsparameter zur Ermittlung des Elternbeitrages haben sich nicht geändert. Ausschlaggebend sind weiterhin das vorgehaltene Betreuungsangebot und die Höhe der jetzt kreisweiten Personalkosten. Ab dem 1. August 2021 und für das neue Kindergartenjahr gilt für die Höhe der Elternbeiträge die gesetzlich festgeschriebene Höchstgrenze von 13 Prozent der Personalkosten

 

Der neue Elternbeitrag gestaltet sich für Eltern insgesamt günstiger und die geänderten Betreuungsmodelle bieten mehr Flexibilität.

Durch das „Gute-KiTa-Gesetz“ gelten ab August 2021 folgende Beiträge in der Gemeinde Mettlach:

 

 

Aktuell

Ab 1.08.2021

Ersparnis pro Monat

Kurzer Ganztag (7h)

92 €

73€

– 19€ (21%)

Ganztag (10h)

118 €

104 €

-14 € (12%)

Krippe

280 €

236 €

-44 € (16%)