Ortskerne sind unser Lebensmittelpunkt – die Ortsdurchfahrten unsere Visitenkarte und der erste Eindruck für Gäste.
Aber leerstehende Läden und Gebäude sowie in die Jahre gekommene Fassaden prägen oft das Erscheinungsbild der Ortskerne.

Die Gemeinde Mettlach hat mit der Ausweisung eines Sanierungsgebietes die Voraussetzungen geschaffen, damit EigentümerInnen in die Zukunft ihres Gebäudes investieren können. Im Rahmen zuvor durchgeführter “Vorbereitender Untersuchungen” hatte sich gezeigt, dass Sanierungsbedarf besteht. In den Ortsteilen Saarhölzbach, Nohn, Faha und Wehingen wurden ebenfalls Sanierungsgebiete ausgewiesen.

Für BürgerInnen, Ansiedlungswillige und Investoren gibt es neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten steuerliche Anreize, um in die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude zu  investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes.

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden: „Was ist ein Sanierungsgebiet?“ – „Liegt mein Haus in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet?“ – „Kann ich von dem Sanierungsgebiet profitieren?“ – „Wie läuft eine Sanierung im Sanierungsgebiet ab?“

Die Gemeinde Mettlach lädt hierzu alle interessierten BürgerInnen herzlichst zur Bürgerinformation am

11.05.2023, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Weiten
(Luxemburger Str.13, 66693 Mettlach-Weiten)

ein. Interessierte ZuhörerInnen und EigentümerInnen der Gebäude in dem Sanierungsgebiet können sich über das Sanierungsgebiet sowie die Vorteile im Sanierungsgebiet informieren.

Ansprechpartner:
Gemeinde Mettlach, Bauamt – Herr Neises
Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach
Tel.: 06864-8363; email: bauamt@mettlach.de