Wichtige Informationen und erste Anlaufstellen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Mettlach und im Saarland. 

Herzlich willkommen in Mettlach. Sie sind nun an einem sicheren Ort. Wir möchten Ihnen mit dieser Information helfen, sich schnell zurechtzufinden.

1. REGISTRIERUNG BEI DER ZENTRALEN AUSLÄNDERBEHÖRDE

Wir bitten alle Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, sich in Lebach in der Landesaufnahmestelle bei der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes zu registrieren. Bitte halten Sie einen Nachweis über einen tagesaktuellen Corona-Test bereit, es besteht zudem die Möglichkeit einer Testung vor Ort.

Für alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem gültigen Nationalpass ist ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Die Registrierung hilft jedoch, um schneller Hilfen zu bekommen.

ADRESSE UND ANFAHRT

Zentrale Ausländerbehörde
Registrierung
Schlesierallee 17
66822 Lebach

Telefon: +49 681 5014204
E-Mail: zab@lava.saarland.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Dienstag, Donnerstag
8 bis 12 Uhr
und 13 bis 15.30 Uhr

Mittwoch, Freitag
8 bis 12 Uhr

HINWEIS

Das saarländische Innenministerium weist darauf hin, dass sich zunächst nur die Personen direkt in Lebach melden sollen, die

  • konkrete medizinische Hilfe benötigen (zum Beispiel nicht verschiebbare Arztbesuche,  Medikamentenversorgung bei chronisch Kranken, etc.)
  • keine Unterkunft haben
  • deren Verpflegung (Nahrungsmittel, Getränke) nicht gesichert ist.

Alle anderen Personen, die in den Kommunen erste Zuflucht (z.B. bei Freundinnen/Freunden und Verwandten) gefunden haben und insoweit schon privat „erstversorgt“ sind, werden gebeten, noch ein paar Tage mit der Vorsprache und Registrierung in Lebach zu warten.

2. LEBENSUNTERHALT

Als registrierter Flüchtling haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Auszahlung ist in Mettlach das Sozialamt des Landkreis Merzig-Wadern zuständig.

Landkreis Merzig-Wadern
Amt für soziale Angelegenheiten
Am Gaswerk 3
66663 Merzig

Telefon: +49 6861 – 80 2200
E-Mail: ukrainehilfe@merzig-wadern.de
Website: Amt für soziale Angelegenheiten / Landkreis Merzig-Wadern

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag
8 bis 12 Uhr

Donnerstags zusätzlich
13:30 bis 17.30 Uhr

Bitte anrufen zur Terminabsprache

3. ANMELDUNG BEIM EINWOHNERMELDEAMT

In Mettlach müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen außerdem beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bitte vereinbaren Sie HIER einen Termin bei der Gemeindeverwaltung.

4. WOHNEN

Wenn Sie bei Ankunft noch nicht über eine Unterkunft verfügen, erklären Sie bei der Registrierung in Lebach, dass Sie eine Unterkunft benötigen. Dann können Sie zunächst in der Landesaufnahmestelle bleiben und werden danach in eine saarländische Kommune (zum Beispiel Mettlach) zugewiesen.

Wenn Sie dann von der Landesaufnahmestelle in Lebach in eine Kommune gebracht werden und noch keine Wohnung dort haben, erhalten Sie von dieser eine Unterkunft. Sie werden in Lebach über den Ablauf informiert.

Wenn Sie selbst in Mettlach eine Wohnung anmieten wollen, sollten Sie mit dem Sozialamt des Landkreises Kontakt aufnehmen, um die Übernahme der Mietkosten zu klären. Die Höhe der Kostenübernahme orientiert sich an den Sätzen der sogenannten „Kosten der Unterkunft“.