Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für den Einlass ins Mettlacher Freibad ab sofort keinen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis. Durch eine Änderung der Corona-Rechtsverordnung des Saarlandes vom 24. Juni 2021 ist dies nun möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Erwachsene über 18 Jahren zum Einlass ins Freibad weiterhin einen negativen Test, den Nachweis über eine voll überstandene Corona-Infektion oder über vollständig erfolgte Impfung benötigen. Karten für das Freibad können weiterhin über das Ticketportal, zu finden über www.mettlach.de, gebucht werden.

Übrigens: Die Bezahlung über das Ticketportal ist jetzt nicht nur per PayPal, Kreditkarte oder giropay, sondern auch auch per SEPA-Lastschrift möglich.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem nächsten Besuch im Freibad!

 

Ihr Bürgermeister

Daniel Kiefer