Analog der Mitgliedskommunen im Entsorgungsverband Saar (EVS), hat auch die Gemeinde Mettlach als eine der sogenannten Paragraf-3-Kommunen  im Jahr 2020 nach Einführung des neuen Verpackungsgesetztes (VerpackG) vor der  Wahl gestanden, sich zwischen Gelber Tonne oder Gelbem Sack zu entscheiden. Der Werksausschuss des Abfalleigenbetriebes Mettlach ist in den Beratungen zu dem Schluss gekommen, vorerst den Gelben Sacke nicht gegen die Gelbe Tonne auszutauschen. Wesentliches Argument waren dabei die Platzprobleme, die so manche Verbraucher in der Gemeinde mit der Gelben Tonne haben. Vor allem in Mehrparteienhäusern gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, die Gefäße neben Papier-, Bio- und Restmülltonnen unterzubringen. Die Vorteile des Gelben Sackes liegen auch darin, dass hier unbegrenzte Mengen an sogenannten Leichtverpackungen abgegeben werden können. Außerdem werden Fehlbefüllungen durch die Abholunternehmen direkt erkannt. Bei der Gelben Tonne steigt der Anteil an Fremdmaterialien erfahrungsgemäß auf ca. 30%. Diese Mehrkosten sind dann gegebenenfalls wieder durch die Kommune zu tragen. In der Gemeinde Mettlach hat der Verbraucher auch weiterhin die Möglichkeit, den Gelben Wertstoffsack im Rückkonsum-Zentrum abzugeben, wenn die Holsammlung ausnahmsweise mal nicht möglich ist oder Säcke vergessen wurden.

Um die hinlänglich bekannten Problemstellen zu verbessern, hat man in Mettlach mit der neuen Ausschreibung der Entsorgungsleistungen auch darauf Wert gelegt, dass reißfestere Säcke eingesetzt und die Abfuhrtage auf Mitte der Woche verlegt werden, um umherfliegende Beutel gerade an Sonntagen zu vermeiden.

„Bis zur Neuausschreibung im Jahr 2023 werden wir nun die Entwicklungen beobachten und uns die Erfahrungen der Nachbarkommunen mit der Gelben Tonne einholen, um diese dann in die spätere Beratungen einfließen zu lassen“, so Bürgermeister Daniel Kiefer als Werkleiter des Abfalleigenbetriebes  abschließend.