Das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Saarhölzbach ist nach dem Ausscheiden des bisherigen Schiedsmannes neu zu besetzen. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann werden bestellt, um streitige Rechtsangelegenheiten, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, zu schlichten Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig; eine Vergütung wird nicht gewährt.

Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Das Schiedsamt darf nicht bekleiden,

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet ist.

 

In das Schiedsamt soll nicht berufen werden,

  • wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
  • wer nicht im Schiedsbezirk wohnt;
  • wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Interessierte Personen melden sich bitte beim Ortsvorsteher, Christian Stutz, Hochwaldstraße 3a, 66693 Mettlach/ Saarhölzbach, Tel. 06864-270523, oder bei der Gemeinde Mettlach, Rathaus, Herrn Winthang, Zimmer 211, Telefon 06864/8335. Dort können auch nähere Auskünfte über die ehrenamtliche Schiedsamtstätigkeit in Erfahrung gebracht werden.

Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Ortsrat Mettlach. Schiedspersonen werden für fünf Jahre gewählt. Sie führen ihre Amtsgeschäfte bis zu Amtsantritt eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin fort. Die zu Schiedspersonen Gewählten bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Merzig.