Am ersten November wird im katholisch geprägten Saarland der christliche Feier- und Gedenktag Allerheiligen begangen. An Allerheiligen gedenken wir besonders unseren Verstorbenen und ehren sie in der Regel mit Blumen und Grabschmuck.

In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass das ansonsten für Urnengemeinschaftsgräber bestehende Verbot für Allerheiligen ausgesetzt wird, so dass Grabschmuck zu diesem Gedenktag abgelegt werden darf.

Wir bitten allerdings, diesen nach vier Wochen eigenverantwortlich auch wieder zu entfernen.