Aktuelle Information zu Hallen und Bürgerhäusern in der Gemeinde Mettlach

Aufgrund neuer Bestimmungen und Auflagen für Veranstaltungen in gemeindlichen Hallen und Bürgerhäusern ist zukünftig darauf zu achten, dass alle Anträge auf Nutzungserlaubnis mindestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt sein müssen.

Zudem werden vor und nach der Veranstaltung Abnahmen mit den Ortsvorstehern bzw. Hausmeistern und den jeweiligen Antragstellern durchgeführt.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Hallen, Bürgerhäusern und Zeltplätzen in der Gemeinde Mettlach