Um der drohenden Energiekriese in diesem Winter zu begegnen, hat der Bund u. a. per Gesetz (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) einen Maßnahmenkatalog erlassen, der unterschiedliche Maßnahmen zum Energieeinsparen vorgibt.
Für die Gemeinde Mettlach ergeben sich hieraus ab dem 01.09.2022 als Eigentümer öffentlicher Gebäude Konsequenzen, die kurzfristig umgesetzt werden müssen:
- Die Temperatur ist grundsätzlich auf 19 Grad Celsius zu senken
- Heizen mit Heizlüftern ist nicht gestattet
- Brandschutztüren sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten
- Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, werden nicht mehr beheizt
- Sitzungs- und Besprechungsräume werden ebenfalls bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad beheizt
- Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warm-wasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
Während der Nutzung:
- Fenster nicht dauerhaft öffnen, in regelmäßigen Abständen Stoßlüften
- Nur in genutzten Räumen Licht einschalten
- Bei sportlicher Nutzung (Turnen, Tanzen usw.) reicht eine geringere Raumtemperatur
Vor dem Verlassen der Gebäude:
- Heizungsthermostate auf Stufe 1 stellen
- Alle Fenster schließen
- Kontrollieren, ob alle Wasserhähne und Duschen ausgeschaltet sind
- Alle Lichter ausschalten
- Sämtliche nicht benötigte Elektrogeräte vom Strom trennen
Gez.
Der Bürgermeister