Um der drohenden Energiekriese in diesem Winter zu begegnen, hat der Bund u. a. per Gesetz (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) einen Maßnahmenkatalog erlassen, der unterschiedliche Maßnahmen zum Energieeinsparen vorgibt.

Für die Gemeinde Mettlach ergeben sich hieraus ab dem 01.09.2022 als Eigentümer öffentlicher Gebäude Konsequenzen, die kurzfristig umgesetzt werden müssen:

  • Die Temperatur ist grundsätzlich auf 19 Grad Celsius zu senken
  • Heizen mit Heizlüftern ist nicht gestattet
  • Brandschutztüren sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten
  • Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, werden nicht mehr beheizt
  • Sitzungs- und Besprechungsräume werden ebenfalls bis zu einer Raumtemperatur von 19 Grad beheizt
  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warm-wasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, es ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

Während der Nutzung:

  • Fenster nicht dauerhaft öffnen, in regelmäßigen Abständen Stoßlüften
  • Nur in genutzten Räumen Licht einschalten
  • Bei sportlicher Nutzung (Turnen, Tanzen usw.) reicht eine geringere Raumtemperatur

Vor dem Verlassen der Gebäude:

  • Heizungsthermostate auf Stufe 1 stellen
  • Alle Fenster schließen
  • Kontrollieren, ob alle Wasserhähne und Duschen ausgeschaltet sind
  • Alle Lichter ausschalten
  • Sämtliche nicht benötigte Elektrogeräte vom Strom trennen

Gez.
Der Bürgermeister