Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund aus einer anderen Gemeinde zuzieht, muss laut der Hundesteuersatzung der Gemeinde Mettlach diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung über folgendes Formular anmelden. Die dazugehörige Hundesteuersatzung finden Sie hier. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Brenner, Zimmer 214 (Telefon 06864-8339) gerne zur Verfügung.

Bei der Anmeldung sind die Rasse, die Farbe, die Chip-Nr. und der Wurftag des Hundes anzugeben.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass Hundehalter von angemeldeten Hunden darauf zu achten haben, dass die Hundesteuermarke außerhalb des umfriedeten Grundstückes sichtbar am Hundehalsband angebracht ist.

Mettlach, 01.02.2024

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer