Ab Montag, dem 21. September 2020, wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit der Instandsetzung der L 158 beginnen.  Betroffen ist die Ortsdurchfahrt Mettlach auf einer Länge von rund 2700 Metern.

Der erste und vierte Bauabschnitt wird in diesem Jahr durchgeführt und es ist beabsichtigt diese Baufelder Anfang November abzuschließen ehe ab Anfang März 2021 mit dem zweiten und dritten Bauabschnitt angefangen werden kann. Die Fräs- und Asphaltarbeiten müssen wegen geringer Straßenbreite zur Gewährleistung der Arbeitsstättensicherheit unter Vollsperrung ausgeführt werden.

Insgesamt wird der erste Streckenabschnitt in zwei Sektoren bearbeitet. Die erste Vollsperrung, in der Zeit vom 21. September 2020 bis zum 09. Oktober 2020, reicht ab dem Kreuzungsbereich B 51 / L 158 Britter Straße bis Am Jungenwald, auf einer Länge von rund 320 Metern. Die zweite Sperrung zwischen den Einmündungen Am Jungenwald und Siebendstraße auf einer Länge von rund 160 Metern ist in der Zeit vom 12. bis 26. Oktober 2020 vorgesehen.

Der vierte Bauabschnitt beginnt auf der Höhe des Tennisplatzes und reicht bis zur Einmündung der L 375, auf einer Länge von rund 880 Metern. Dieser Bauabschnitt wird voraussichtlich vom 27. Oktober 2020 bis zum 06. November 2020 durchgeführt.

Gleichzeitig werden ab Beginn der Maßnahme in wechselnden, wandernden Baufeldern, im Bereich der weiteren Bauabschnitte, bereits vorauseilende Randarbeiten unter halbseitiger Sperrung ausgeführt. Der Verkehr wird hier lichtsignalanlagengesteuert halbseitig am jeweiligen Baufeld vorbeigeführt. Diese vorbereitenden Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Dezember abgeschlossen sein.

Die Baumaßnahme ist mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs abgestimmt. Sie hat Auswirkungen auf die Linienführung und erfordert die Verlegung von Haltestellen. Darüber wird der Linienbetreiber vor Ort durch Aushänge informieren.

Der LfS rechnet mit Beginn der Arbeiten mit Verkehrsstörungen. Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf die Verkehrsmeldungen im Rundfunk zu achten, etwaige Störungen bei der Routenplanung zu berücksichtigen und angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke