Am Mittwoch, dem 23. August 2023, findet um 17.00 Uhr im Versammlungsraum im Rathaus in Mettlach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Mettlach statt, zu der ich hiermit alle Genossenschaftsmitglieder einlade.

Tagesordnung

1. Wahl eines ordentlichen Mitgliedes und eines Vertreters in den Jagdausschuss für das Jagdrevier Saarhölzbach

2. Wahl eines stellvertretenden Jagdvorstehers

3. Aufnahme von zwei Mitpächtern in den bestehenden Jagdpachtvertrag über das Jagdrevier Weiten

4. Wechsel eines Mitpächters im Jagdrevier Saarhölzbach

5. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

In der Jagdgenossenschaftsversammlung sind nur die Eigentümer von Grundstücken stimmberechtigt, die im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Mettlach (Jagdgenossenschaftskataster) eingetragen sind. Die Tatsache allein, Eigentümer zu sein, genügt al- so nicht.

Aus Gründen des geordneten Versammlungsablaufes ist eine Berich- tigung des Grundflächenverzeichnisses am o.g. Sitzungstag ab 12:00 Uhr ausgeschlossen. Mit Bezug auf § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mettlach werden Grundstückseigentümer gebeten, die Eintragung oder Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses bei der Gemeindeverwaltung Mettlach, Zimmer 306, unter Vorlage amtlicher Unterlagen neueren Datums zu veranlassen.

Mettlach, 02. August 2023

Der Jagdvorsteher

Daniel Kiefer