Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund aus einer anderen Gemeinde zuzieht, muss laut der Hundesteuersatzung der Gemeinde Mettlach diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Weitere Informationen zur Hundesteuersatzung erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde oder im Rathaus, Zimmer 214 (Telefon 06864-8339).

Da nicht alle Hundebesitzer dieser Verpflichtung nachkommen, werden in diesem Jahr stichprobenartige Kontrollen in allen Ortsteilen durchgeführt.

Kommt ein Hundehalter seiner Verpflichtung nicht nach, drohen gem. §13 KAG (Abgabenhinterziehung) Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren bzw. gem. §14 KAG Bußgelder bis zu zehntausend Euro.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls deshalb darauf hingewiesen, dass Hundehalter von angemeldeten Hunden darauf zu achten haben, dass die Hundesteuermarke außerhalb des umfriedeten Grundstückes sichtbar am Hundehalsband angebracht ist.

Mettlach, 19.10.2023

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer