Coronavirus: Was die Maßnahmen zum Infektionsschutz konkret bedeuten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Die Straßen sind leer, die Büros auch: Das Coronavirus hat unseren Alltag bereits spürbar verändert. In Mettlach gibt es inzwischen 3 bestätigte Infektionsfälle. Die schnelle Verbreitung macht vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Angst. Deshalb möchten wir als Gemeinde weiterhin klar, fundiert und transparent informieren.

Gerade mit Blick auf die von der Landesregierung angeordneten Maßnahmen zur Begrenzung der Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Fragen – insbesondere von Geschäftsinhabern und Gastronomen. Diese Situation hat es noch nie gegeben. Deshalb gibt es dafür auch kein Handbuch. Wir versuchen aber, die Maßnahmen bestmöglich zu erklären – und bitten um Verständnis, wenn nicht immer alles sofort klar ist.

Die klare Zielrichtung aller im Kampf gegen das Coronavirus getroffenen Maßnahmen ist es, persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Im Zweifel legt die Gemeinde Mettlach Regelungen daher streng aus.

Ausgangsbeschränkung

Die Allgemeinverfügung ist zum vergangenen Samstag hin noch einmal verschärft worden, um Infektionsketten zu verhindern oder gänzlich zu stoppen. Für viele Menschen ist dies mit Opfern verbunden. Aber alle helfen wo sie können. Wo noch Geschäfte geöffnet sind, Hol- und Bringdienste funktionieren, sollten Sie diese nutzen und nicht im Internet bestellen, sofern es sich vermeiden lässt.

Ich bin stolz auf Sie alle, auf Mettlach, auf das große Hilfsangebot, auf die Vernunft, die wir seit dem vergangenen Wochenende erleben. Danke für die Disziplin. Am Samstag und Sonntag wurden keine Verstöße gegen die Allgemeinverfügung registriert. Danke dafür. Es hat sowohl bei Regenwetter als auch bei Sonnenschein funktioniert. Prima. Gemeinsamkeit ist gefragt.

Schön, dass wir zusammenhalten, obwohl wir Abstand halten!

Einzelhandel nur zur Sicherung der Grundversorgung
Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen, es sei denn, es handelt sich um Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungshandel, Bau, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandelsbetriebe. Auch Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, wenn die Leistung außerhalb des Ladenlokals stattfindet.

Restaurants, Cafés schließen, Außenbestuhlung verboten
Unter Cafés sind auch Eiscafés und Eisdielen zu verstehen. Die Abgabe von Speisen und Getränken ist sowohl in Restaurants, Bäckereien, Imbissbetrieben, Tankstellen etc. nur noch zur Mitnahme gestattet!

Jedwede Außengastronomie, unabhängig ob im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. in der Fußgängerzone), auf dem Betriebsgelände (z.B. Biergarten) oder auf Privatgelände betrieben, ist untersagt.

Ich betonte abermals, dass es jetzt an jedem Einzelnen sei, verantwortlich zu handeln: „Wer jetzt noch ohne triftigen Grund unter Menschen ist, schadet allen. Deshalb rufe ich dazu auf, auch private Zusammenkünfte jetzt konsequent zu unterlassen.“

Hilfen für die Wirtschaft
Die Coronakrise stellt die Mettlacher Wirtschaft vor große Probleme. Als Gemeinde werden wir daher in Anlehnung an das von der Bundesregierung bereits beschlossene Maßnahmenpaket ebenfalls schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten, um schwierige finanzielle Situationen bewältigen zu können.

Nicht zuletzt zum Schutz der Mettlacher Arbeitsplätze werden Anträge auf Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen ab sofort bevorzugt bearbeitet und bewilligt. Stundungsanträgen wird großzügig, für vier Monate zunächst zinslos, entsprochen. Sollten im Einzelfall seitens der Gemeinde Bedenken bestehen, einem Antrag zu entsprechen, wird die Verwaltung auf die Antragsteller zugehen. Verspätungszuschläge werden vorerst nicht mehr festgesetzt. Da wir mit einer Vielzahl von Anträgen rechnen, bitte ich von Anfragen abzusehen. Die Kolleginnen und Kollegen werden mit Hochdruck arbeiten und den Antragstellern dann antworten.

Kindergartenbeiträge

Mit der Schließung der Kindergärten durch das Land, stellt sich natürlich auch die Frage der zu entrichtenden Beiträge. Hier können wir Stand heute noch keine abschließende Antwort geben, da eine Rückmeldung seitens der Landesregierung noch aussteht, ob und in welcher Höhe analog der freien Wirtschaft Hilfen gewährleistet werden. Aber auch in Krisenzeiten müssen die Gehälter der Erziehrinnen und Erzieher weiterbezahlt werden, was wiederum aus den Elternbeiträgen geschieht.

Wir versuchen aber auch hier eine pragmatische Lösung für alle zu finden. Zur Erleichterung der finanziellen Situation betroffener Eltern, bieten wir diesen die Möglichkeit der Stundung der Kindergartenbeiträge an. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihrem Träger der jeweiligen Einrichtung in Verbindung.

Blutspenden werden DRINGEND gebraucht

Die Blutspende ist im Saarland vom Versammlungsverbot ausgenommen. „Ich appelliere deshalb mit großer Dringlichkeit darum, Blut zu spenden, falls es viele Corona-Patienten geben wird“, so Bürgermeister Kiefer. In der Gemeinde Mettlach finden Termine wie folgt statt:

  • 30. März Orscholz: Turnhalle der Gemeinschaftsschule
  • 08. April Mettlach: Mehrzweckhalle in Keuchingen

Mein Appell an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger: Bitte gehen Sie umsichtig mit dieser besonderen Situation um und tragen Sie persönlich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dazu bei, dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. Auf die an dieser Stelle bereits mehrmals veröffentlichten einfachen Schutzmaßnahmen wie insbesondere regelmäßiges Händewaschen und richtiges husten und nießen sowie die dringende Vermeidung von Menschenansammlungen möchte ich deshalb hier nochmals hinweisen.

Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden. Über die getroffenen Maßnahmen bitte ich nochmals um Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund und halten Sie sich über Funk, Fernsehen oder www.mettlach.de auf dem Laufenden!

 

Herzlichst Ihr

Daniel Kiefer