Hinweis an die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Gemeinde Mettlach mit der Bitte um Beachtung!

Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen des Waldgesetzes für das Saarland (LWaldG) sowie des Jagdgesetzes in der Zeit vom

1. März bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit)

Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen – es sei denn, das Tier bleibt zuverlässig im Bereich der Wege. Als zuverlässig definiert das Jagdgesetz, dass das Tier stets kontrollierbar und abrufbar sein muss und der Halter die gesamte Kontrolle über den Vierbeiner behält. Ein Wildern, Jagen oder Hetzen der Jungtiere soll um jeden Preis vermieden werden. Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft einschließlich der zugehörigen Wege und Gewässer.

Praktisch bedeutet dies eine Leinenpflicht für die Mehrzahl aller Haushunde für diesen Zeitraum.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von staatlichen Institutionen als Diensthunde eingesetzt werden.

Aber warum genau soll der Hund nun an die Leine? Selbst wenn ein Hund nur einen schwachen Jagdtrieb hat: Wenn plötzlich z.B. ein Reh auftaucht, kann definitiv nicht garantiert werden, dass ein Hund nicht hinterherrennt. Das ist vor allem für schwangere Rehe extrem gefährlich.

Selbst wenn der Hund es nicht fängt beziehungsweise verletzt, kann es durch die Jagd das Rehkitz verlieren und eine Fehlgeburt erleiden. Rehkitze selbst sind natürlich noch nicht ganz so sicher auf den Beinen und können auch nicht so schnell fliehen. Außerdem verstecken sie sich oft in Feldern, um dort Schutz zu finden. Wir Menschen bekommen dies nicht unbedingt mit, unsere Hunde mit ihrer feinen Nasen hingegen natürlich sofort.

Die Gemeinde Mettlach appelliert deshalb dringend an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde im genannten Zeitraum an der Leine zu führen. Die Nichtbeachtung der Anleinpflicht in der freien Landschaft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Gemeinde geahndet werden kann.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde gerne zur Verfügung.

Bitte führen Sie Ihre Hunde an der Leine, damit unsere Wildtiere ungestört leben und ihren Nachwuchs groß ziehen können!

 

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Daniel Kiefer