Die Gemeinde Mettlach setzt ab sofort einen mobilen Standblitzer zur Verkehrsüberwachung der innerörtlichen Straßen ein und möchte damit die Sicherheit im Straßenverkehr fördern.

Zunehmende Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger und besorgter Eltern über Raser in all unseren Ortsteilen erfordern eine Antwort zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle. Neben der Gefährdung insbesondere von Kindern, Radfahrern und älteren Verkehrsteilnehmern war der Wunsch von Bürgermeister Daniel Kiefer und des Gemeinderats, die Raserei auch aus Lärm- und Umweltschutzgründen entgegenzustehen. Da die Appelle an die Vernunft der Autofahrer nicht fruchteten, wird nun eine technische Geschwindigkeitsüberwachung mithelfen. Bürgermeister Kiefer erklärt hierzu unmissverständlich, dass es hierbei nicht um eine „Abzocke“ geht, sondern die familienfreundliche Gemeinde Mettlach sich in der Verantwortung sieht, die Verkehrssicherheit und Gesundheitsfürsorge zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Mit dem neuen mobilen Standblitzer reagiert die Gemeinde Mettlach auf die steigenden rechtlichen wie technischen Anforderungen hinsichtlich ordnungsgemäßer Verkehrsüberwachung. Im gesamten Gemeindegebiet ist eine anhaltende Überschreitung der zulässigen Tempolimits feststellbar, weshalb die Gemeinde auf diese langfristigen Entwicklungen mit zeitgemäßen Überwachungssystemen reagiert. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeit von Fahrzeugen und kann dank kabelloser Datenübermittlung flexibel innerhalb der Gemeinde hinweg aufgebaut und eingesetzt werden.

Bürgermeister Kiefer: „Diese neue Form der Verkehrsüberwachung hilft uns dabei, flexibel und zuverlässig an neuralgischen und sensiblen Punkten die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überprüfen und dadurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu fördern.“

In den vergangenen Wochen erfolgte die Schulung der Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde. Ab sofort nimmt der Blitzer seinen Dienst in der Gemeinde Mettlach auf. Über die jeweiligen innerörtlichen Standorte informiert die Ortspolizeibehörde in regelmäßigen Abständen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt unter der Rubrik „Nachrichten aus dem Rathaus“.