In seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 hat der Gemeinderat Mettlach mit großer Mehrheit eine Rückübertragung der örtlichen Abfallentsorgung an den EVS (Entsorgungsverband Saar) zum 01.01.2025 beschlossen. 

Die Gemeinde Mettlach hatte im Jahr 2010 die Zuständigkeit für die sogenannte örtliche Abfallentsorgung an sich gezogen und nach einer erforderlichen Vorbereitungszeit  ab dem Jahr 2013 ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept nach dem Luxemburger Modell „Superdreckskescht“  (SDK) umgesetzt. Der Gemeinderat Mettlach hatte sich bereits im Dezember 2008 zu dieser auch andernorts im Saarland praktizierten Aufgabenwahrnehmung entschieden.

Nach nunmehr rund zehnjährigen Erfahrungen mit dem 2012 gegründeten Abfallentsorgungsbetrieb, insbesondere auch der Gebührenentwicklung, und den konzeptionellen Weiterentwicklungen beim EVS hat der im Jahr 2021 angestoßene neueste Systemvergleich gezeigt, dass eine Rückübertragung der örtlichen Abfallentsorgung an den EVS im Gegensatz zur früheren Ausgangslage jetzt vertretbar und sinnvoll erscheint sowie zudem den Gebührenzahler spürbar entlasten kann. Ein wesentlicher Gesichtspunkt für den damaligen Austritt waren neben den Gebührenentwicklungen beim EVS vor allem auch dessen damals fehlende Bereitschaft des Verbandes, auch in der Gemeinde Mettlach einen Wertstoffhof einzurichten. Gleichzeitig hätte die Gemeinde sich aber für eine mengenabhängige Restabfallgebühr nach dem Ident- oder Verwiegesystem entscheiden müssen. Dem gegenüber stand das Angebot der von der Firmengruppe Walter in Luxemburg erfolgreich betriebene hochmoderne Abfallwirtschaftskonzept, in dessen Mittelpunkt ein Rückkonsumzentrum steht, auch in Mettlach umzusetzen. Dies geschah dann nach einer europaweiten Ausschreibung, die sich weitestgehend an dem SDK-Konzept orientierte.

Die zunehmenden rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der Abfallwirtschaft sowie die damit einhergehenden Schwierigkeiten für kleinere Entsorgungseinheiten, vor allem auch die Gebührengestaltung betreffend, waren mit für die Rückübertragung ausschlaggebend. Und: Vor allem die Zusicherung des EVS, auch weiterhin dauerhaft in der Gemeinde Mettlach einen modernen Wertstoffhof zu installieren, waren Grundvoraussetzung für den Gemeinderat, die Aufgabe wieder an den EVS abzugeben. Auch die Möglichkeit, über das Jahr 2025 hinaus an der Müllverwiegung festhalten zu können, war ein unumstößlicher Eckpunkt aus Sicht der Gemeinde.

Seit nunmehr rund zwei Jahren arbeiteten EVS und Gemeinde Hand in Hand, um die Voraussetzungen für eine Rückübertragung zu klären und soweit wie möglich auch schon im Vorfeld Leistungsspektren -ohne dabei das jeweilige eigene Konzept aus dem Auge zu verlieren- aneinander anzugleichen. Bestes Beispiel dafür war jetzt zuletzt die Rahmenvorgabe gegenüber den Dualen Systemen zur Einführung der gelben Tonne in Mettlach ab dem 01.01.2024.

Auch wenn der EVS bereits ab dem Jahr 2025 das Mettlacher Ruder wieder in der Hand haben wird, bleibt vorerst bis Mitte 2028 hinsichtlich der Dienstleistungen alles beim Alten, denn so lange laufen noch die Mettlacher Verträge mit den Abfuhrunternehmern und mit dem Rückkonsumzentrum in Mettlach. Allerdings profitieren die Bürgerinnen und Bürger schon sofort ab 2025 von den günstigeren Gebühren, die der EVS landeseinheitlich erhebt. 

Bürgermeister Daniel Kiefer und auch die EVS-Geschäftsführer Stefan Kunz und Holger Schmitt sind sich sicher: „Wir freuen uns auf die künftige gemeinsame Zusammenarbeit und sind froh, dass der Gemeinderat Mettlach unserem Vorschlag zur Rückkehr in die große saarländische Verbandsfamilie gefolgt ist. Wir werden auf beiden Seiten alles dafür tun, damit nicht nur der Gemeinderat sich später in der Richtigkeit seiner Entscheidung bestätigt sehen wird, sondern vor allem auch die Bevölkerung Mettlachs sich beim EVS gut aufgehoben fühlt.“

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