Punkt halb sechs ertönte am letzten Dienstag die Begrüßung der Mitglieder des Hauptausschusses des Gemeinderates Mettlach durch Bürgermeister Daniel Kiefer über die Beschallungsanlage im Cloef-Atrium. Das Gremium war erstmals in der kommunalpolitischen Geschichte der Gemeinde Mettlach per Liveschaltung zu einer Videokonferenz zusammengekommen. Auch wenn die Tagesordnung dieses Mal nur kurz und knapp war, so kamen doch alle erforderlichen Funktionen einer solchen Konferenz in dieser nicht-öffentlichen Sitzung zum Tragen. Selbst die Abstimmung durch Handheben per Mausklick funktionierte dabei auf Anhieb problemlos.

Ein großes Kompliment richtete Bürgermeister Kiefer am Ende der Konferenz an alle teilnehmenden Ratsmitglieder, die von daheim aus und mit teils privat zur Verfügung gestellten Endgeräten an der virtuellen Sitzung beteiligt waren. Dankesworte gingen dabei von Seiten des Bürgermeisters auch an die eigenen Mitarbeiter und jene der Saarschleife Touristik, die das benötigte Equipment für die Sitzungsleitung vorbereitet hatten. Die Videokonferenz als solche wurde dabei über die vom Zweckverband EGO-Saar für die Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellte Software der Firma Cisco Webex abgewickelt. Ob auch der ganze Gemeinderat am 24. März 2021 per Videokonferenz tagen wird, will Bürgermeister Daniel Kiefer bis Mitte März in Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-Zahlen gemeinsam mit dem für den Sitzungsdienst mitverantwortlichen Fachbereichsleiter Wolfgang Kohn entscheiden. Beide sind sich aber schon jetzt darin einig, dass solche digitalen Zusammenkünfte die Ausnahme für Notlagen bleiben sollten. Nichts geht über eine „richtige“ Sitzung, wie diese von jeher im Kommunalrecht fest verankert ist. „Die Atmosphäre bei Präsenzsitzungen ist einfach eine ganz andere und Diskussionen sowie leidenschaftliche Debatten, die zur Kommunalpolitik einfach auch mit dazugehören, kommen auch nicht so recht auf“ berichtet Mettlach’s Verwaltungschef Daniel Kiefer nach der gelungenen Premiere.

Videokonferenzen sind erst durch die Corona-Pandemie im letzten Jahr durch den saarländischen Landtag möglich geworden, damit kommunale Gremien auch in solchen Krisensituationen immer handlungsfähig bleiben können, ohne die Gesundheit der beteiligten haupt- und ehrenamtlich eingebundenen Personen aufs Spiel setzen zu müssen. Dazu wurde das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) um eine entsprechende Regelung im Sommer 2020 ergänzt.  Für den öffentlichen Teil der Sitzungen erfolgt dabei die Übertragung in einem geeigneten Raum, um der interessierten Öffentlichkeit ebenfalls die Gelegenheit zur Mitverfolgung der Sitzung zu geben. Eine weitergehende Übertragung ins Internet sieht das KSVG nicht verpflichtend vor. Ob künftig Sitzungen -egal ob Echte oder Virtuelle- ins World Wide Web übertragen werden, bleibt weiteren Entscheidungen vorbehalten, wobei dazu höhere datenschutzrechtliche Hürden zu nehmen wären.