Vielerorts steht das Wasser in den Äckern oder die Felder sind zumindest wassergesättigt. Wo Landwirte in dringenden Fällen die Felder befahren müssen, lässt es sich kaum vermeiden, dass Traktoren die Straßen verschutzen, denn wenn die Felder noch feucht sind, bleibt leicht Erde an den Traktorreifen hängen. Diese löst sich dann gerne bei der Fahrt vom Feld auf die Straße. Bei Regen oder Tau stellen verschmutzte Straßen ein großes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die Feuchtigkeit werden heruntergefallene Erdballen schnell zu einem gefährlichen Schmierfilm – auch Bauernglatteis genannt.

Dies lässt sich leider nicht immer vermeiden und insbesondere im ländlichen Bereich müssen Verkehrsteilnehmer immer mit solchen Verunreinigungen rechnen. Es gibt aber auch gesetzliche Bestimmungen, die auch in der Landwirtschaft zu beachten sind.

32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Insbesondere in ländlichen Gegenden ist darauf zu achten, dass verkehrswidrige Zustände infolge von Beschmutzung der Fahrbahn durch Vieh oder Ackerfahrzeuge möglichst unterbleiben (z. B. durch Reinigung der Bereifung vor Einfahren auf die Fahrbahn), jedenfalls aber unverzüglich beseitigt werden.

Nach § 16 des saarländischen Straßengesetzes (SStrG) hat derjenige, der eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Ein Verstoß gegen § 32 StVO oder § 16 SStrG kann und wird regelmäßig mit einer Geldbuße geahndet. Dies gilt auch dann, wenn eine Be- oder Verschmutzung nicht rechtzeitig beseitigt oder ausreichend kenntlich gemacht wird. Gefährden oder behindern insbesondere Gegenstände den fließenden Verkehr, ist laut Bußgeldkatalog zusätzlich ein Punkt in Flensburg vorgesehen.