Da zur Wahl am 09. Juni 2024 jeweils nur ein gültiger Wahlvorschlag für den Ortsrat Dreisbach bzw. Ortsrat Nohn eingereicht wurde, erfolgt dort die Wahl der Ortsratsmitglieder nach dem Mehrheitswahlsystem.

Mehrheitswahl bedeutet, dass die Wählerstimmen unmittelbar den Wahlbewerbern zugerechnet werden (nicht wie bei der Verhältniswahl – den Parteien oder Wählergruppen).

Deshalb haben Sie folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:

(1)   Sie können den Stimmzettel ohne jegliche Kennzeichnung abgeben; dann wählen Sie jeden/jede der von der Partei benannten und auf dem Stimmzettel (linke Spalte) aufgeführten Wahlbewerber.

(2)   Sie können den Stimmzettel teilweise annehmen, indem Sie einen oder mehrere der aufgeführten Wahlbewerber des Wahlvorschlags (linke Spalte) streichen.

(3)   Sie können den Wahlvorschlag (linke Spalte) auch im Ganzen ablehnen, indem Sie diesen völlig streichen. Anstelle des gestrichenen Wahlvorschlags können Sie in der rechten Spalte dann bis zu 18 wählbare Personen zweifelsfrei benennen.

(4)   Sie können aus dem Wahlvorschlag (linke Spalte) einzelne Wahlbewerber streichen und an deren Stelle andere wählbare Personen (rechte Spalte) benennen.

→ in der Summe ist das Aufführen von 18 Bewerbern möglich (doppelt so viele, wie Mitglieder in den Ortsrat zu wählen sind)

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen benannten Personen so korrekt bezeichnet sein müssen, dass keine Zweifel über ihre Person bestehen und Verwechslungen ausgeschlossen sind.