Flurbereinigungsverfahren erstrecken sich häufig über längere Zeiträume, die viele Jahre umfassen können. Im laufenden Feststellungsverfahren der Grundsteuerwerte stehen den Bewertungsstellen der Finanzämter nicht alle aktuellen Informationen des Liegenschaftskatasters über die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke zur Verfügung. Deshalb konnte die Finanzverwaltung im vergangenen Jahr den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern in vielen Fällen kein Informationsschreiben mit Datenblatt zur Verfügung stellen. Dies trifft vor allem auf Flurbereinigungsverfahren zu, in denen die vorläufige Besitzeinweisung vor dem 1. Januar 2022 erfolgt oder nur teilweise erfolgt ist. Unter

der vorläufigen Besitzeinweisung versteht man die Zuteilung der neuen Flurstücke als Ergebnis der Flurbereinigung sowie die Übernahme von Besitz, Nutzen und Verwaltung bereits

vor dem Erlass der endgültigen rechtlichen Umsetzung durch die Ausführungsanordnung.

 

Um den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern, die nicht über die entsprechenden Daten verfügen, dennoch die Abgabe vollständiger Feststellungserklärungen

zu ermöglichen, hat die Kataster- und Flurbereinigungsverwaltung den Bewertungsstellen der Finanzämter die Daten aller Fälle der vorläufigen Besitzeinweisung vor dem 1. Januar 2022 zur Verfügung gestellt. Falls Sie für die Abgabe der Feststellungserklärung Informationen zu den Katasterdaten wie Flurstücksbezeichnung und Flächen bzw. Teilflächen der neu zugeteilten Flurstücke benötigen, können Sie sich daher an die die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter bei den Bewertungsstellen der zuständigen Finanzämter wenden. Dies gilt für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen wie für das Grundvermögen gleichermaßen. Bezüglich land- und forstwirtschaftlich genutzter Flurstücke oder Flurstücksteilflächen können die zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter insbesondere bei Fragen zu den Nutzungen und der Ertragsmesszahl weiterhelfen.

 

Die neuen Zuschnitte der Flurstücke sind darüber hinaus im Grundsteuerviewer Saarland (https://geoportal.saarland.de/Grundsteuer/) eingestellt und können dort eingesehen werden. Dies gilt auch für die Bodenrichtwerte, die für die Abgabe der Feststellungserklärungen im Grundvermögen benötigt werden.

 

Sie erreichen die für das Flurbereinigungsverfahren Tünsdorf zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter zu den unten angegebenen Telefonzeiten unter folgenden Telefonnummern:

 

06831/449 124 oder 06831/449 111

 

Mo, Mi, Fr: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Di, Do.: 11.30 Uhr – 15.30 Uhr