Landkreise einigen sich auf gemeinsame Ressortverordnung zum Schutz der Bevölkerung.
Änderungen der saarländischen Corona-Verordnung tritt gemeinsam mit Ressortverordnung der Landkreise und des Regionalverbandes am 18. Oktober 2020 in Kraft

„Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen im Saarland deutlich zunimmt und wir kurz davor stehen, in allen Teilen des Landes als Risikogebiet eingestuft zu sein, musste die saarländische Landesregierung die erst am Freitag in Kraft getretene Verordnung erneut anpassen. Aus infektionsrechtlicher Sicht war es notwendig die Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen weiter zu verschärfen. Hierzu hat mein Ministerium heute im Austausch mit den Landräten sowie dem Regionalverbandsdirektor eine ab morgen gültige Ressortverordnung auf den Weg gebracht. Diese gilt landesweit“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Somit gilt ab dem 18. Oktober 2020 ab 20:00 Uhr, dass in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken, die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in öffentlichen Räumen auf 10 Personen begrenzt wird. In privaten Räumen maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder der familiäre Bezugskreis zusammenkommen dürfen. Öffentliche Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen erlaubt – Abweichungen sind durch zugelassene Hygienekonzepte möglich.

Im Gastronomiebereich wurde eine Sperrstunde von 23-06 Uhr erlassen. Zudem ist der Verkauf von alkoholischen Getränken im genannten Zeitraum untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen.

Vereinbart wurde außerdem die Pflicht, bei öffentlichen Veranstaltungen auch an einem festen Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Hinzu kommt, dass Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume nicht mehr genutzt werden dürfen.

„Mit der heutigen vereinbarten Ressortverordnung schaffen wir im Saarland eine einheitliche Rechtsgrundlage. Damit erleichtern wir dem Bürger das Verständnis für unsere Maßnahmen. Unser Richtwert bleibt die Sieben-Tages-Inzidenzrate. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die in Kraft tretenden Regelungen zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Inzidenzraten mitzuwirken. Denn: Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die Verordnung wieder aufgehoben“, appelliert Bachmann abschließend.


Änderung der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17.10.2020