Gebäudesanierung im ausgewiesenen Sanierungsgebiet

Merkblatt für die Beantragung der Bescheinigung zur Steuerabzugsfähigkeit

Die folgenden Hinweise zeigen die Vorgehensweise und helfen bei der Vorbereitung der
notwendigen Unterlagen:

 

Gebäudesanierung in ausgewiesenen Sanierungsgebieten

Gebäudesanierung und -erhaltung ist eine Aufgabe des Gebäudeeigentümers. Dabei eröffnet das Baugesetzbuch (BauGB) den Gemeinden und Städten die Möglichkeit, durch Sanierungssatzungen Einfluss zu nehmen, wenn hierdurch „städtebauliche Missstände wesentlich verbessert und umgestaltet werden“ (§ 136 Abs.2 BauGB). 

Sanierung lohnt sich!

Die Gemeinde Mettlach hat entsprechende Untersuchungen zur Festsetzung von Sanierungsgebieten eingeleitet bzw. bereits abgeschlossen. Die Untersuchung der Gebiete erfolgte durch ein Fachbüro, welches auch die entsprechende Abgrenzung der Gebiete untersucht und an Hand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien vorgenommen hat. 

Nach dem förmlichen Beschluss der Sanierungsgebiete durch den Gemeinderat eröffnet es den betroffenen Gebäudeeigentümern darüber hinaus verbesserte Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung von Sanierungsaufwendungen. Die genauen Regelungen bzw. die individuelle Situation ist mit einem Steuerberater und/ oder dem Finanzamt abzustimmen.

Die Vorgehensweise bei Gebäudesanierungen innerhalb der Grenzen der Sanierungsgebiete: 

  1. Vorabstimmung der Sanierungsmaßnahme mit der Gemeinde:
    – Erläuterung der Maßnahme
    – Vorlage von Handwerkerangeboten bzw. einer Kostenschätzung Abschluss einer schriftlichen Modernisierungs-/ Instandsetzungsvereinbarung zwischen Eigentümer und der Gemeinde Mettlach. !Diese ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme erforderlich !
  2. Durchführung der Sanierung
  3. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme:
    – Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung bei der Gemeinde
    – Vorlage von Plänen und Original- Schlussrechnungen und der getroffenen Vereinbarung
    – Die Prüfung der Unterlagen erfolgt im Rahmen eines Abnahmetermins vor Ort.
    – Ausstellung der Bescheinigung durch die Gemeinde
    – Vorlage der Bescheinigung beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung
    Die Einzelheiten und fallspezifischen Fragen sind mit dem Steuerberater bzw. dem
    Finanzamt direkt zu klären. Hier kann keine Beratung bzw. Hilfestellung gewährt
    werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich 2 „Bauen & Technische Dienste“ der Gemeinde Mettlach, Tel. 06864 – 83 63. 

Sanierungsgebiete – Gemeinde Mettlach