Können Sie gut zuhören?

Sind Sie ein „kühler Kopf“

Können Sie gut mit Menschen umgehen?

Und wollen Sie sich engagieren?

Für die Schiedsamtsbezirke Mettlach und Orscholz sucht die Gemeinde derzeit engagierte Bürger*innen, die als Schiedsperson einen ehrenamtlichen Dienst für das Gemeinwesen leisten möchten.

In das Schiedsamt können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Schiedsamt darf nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist oder wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen für das Amt nicht geeignet ist.

Voraussetzung für eine Berufung in die Schiedsmannstätigkeit ist, dass der/die Bewerber*in

  • das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • im Schiedsamtsbezirk wohnt.

Die Bewerber*innen brauchen keine besonderen juristischen Vorkenntnisse zu haben. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhalten sie in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen und, wenn es einmal wirklich schwierig werden sollte, stehen beim Amtsgereicht kompetente Ratgeber zur Verfügung.

Interessierte Personen melden sich bitte

für Mettlach

bei Ortsvorsteher Heiner Thul, Schloss Ziegelberg, 66693 Mettlach, Telefon 06864/7420 oder 8907753

für Orscholz

bei Ortsvorsteher Manuel Kerber, Cloefstraße 3, 66693 Mettlach, Telefon 015111619589

oder bei der Gemeindeverwaltung Mettlach, Rathaus, Herrn Winthang, Zimmer 211, Telefon 06864/8335. Dort können auch nähere Auskünfte über die ehrenamtliche Schiedsamtstätigkeit in Erfahrung gebracht werden.

Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Ortsrat. Schiedspersonen werden für fünf Jahre gewählt. Sie führen ihre Amtsgeschäfte bis zu Amtsantritt eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin fort. Die zu Schiedspersonen Gewählten bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Merzig. Für die erforderlichen Auslagen wird eine jährliche Aufwandsentschädigung gezahlt.