Stundungsanträgen wird seitens der Gemeinde weiterhin großzügig entsprochen. Sollten im Einzelfall seitens der Gemeinde Bedenken bestehen, einem Antrag zu entsprechen, wird die Verwaltung auf die Antragsteller zugehen. Verspätungszuschläge werden vorerst nicht mehr festgesetzt.

Die Gemeinde Mettlach stellt hierfür online-Formulare zur Verfügung, mit denen Unternehmen unkompliziert Stundungen der Grund- und Gewerbesteuer beantragen können. Auch die fälligen Abschläge für Wasser & Abfall können damit angepasst werden.

Gewerbetreibende können sich unter 06864/ 83-37 bzw. -40 oder über finanzen@mettlach.de jederzeit für Rückfragen an die Finanzabteilung der Gemeinde Mettlach wenden.

Antrag Stundung Grundsteuer

Antrag auf Reduzierung des Wasserabschlags-Privatpersonen

Antrag auf Reduzierung des Wasserabschlags

Antrag Stundung Abfall_Firmen

Antrag Stundung Abfall

Antrag Stundung Gewerbesteuer

Antrag Stundung Grundsteuer_Firmen

Antrag Stundung Vergnügungssteuer