Mit Änderung der Fahrerlaubnisverordnung müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristung (15 Jahre) umgetauscht werden.

Die Fahrerlaubnisinhaber*innen, die im Besitz eines vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins in Papierform sind und in den Jahren 1953 bis einschließlich 1958 geboren wurden, müssen Ihren bisherigen Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2022 in einen Kartenführerschein umtauschen.

Ihr bisheriger Führerschein wird bei der Führerscheinstelle im Rathaus der Gemeinde Mettlach (Zimmer 102) umgetauscht. Für den Umtausch des alten Führerscheins in den Kartenführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 24,- Euro an. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles sowie biometrisches Lichtbild und Ihre bisherige Fahrerlaubnis mit.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Führerscheinstelle unter der Tel.: 06864-8356 oder 06864-8355 wenden.