Wie mit Medien- und Verkehrsinformation des Landesbetriebs für Straßenbau vom 05.03.2021 mitgeteilt, ist die Hängebrücke Mettlach für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen seit 6. März 2021 aus Sicherheitsgründen gesperrt. Bei der vorgeschriebenen Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden Unregelmäßigkeiten am Tragsystem festgestellt.

Die notwendigen, weiterführenden Bauwerksuntersuchungen durch Experten des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Statiker und Fachfirmen dauern immer noch an. Eine Ursache für die Unregelmäßigkeiten konnte bis dato noch nicht abschließend geklärt werden. Daher muss die Ablastung bis auf Weiteres bestehen bleiben. Ein Endtermin der Ablastung kann derzeit nicht genannt werden.

Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.

Für den übrigen Fahrzeugverkehr – inklusive Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau sowie Busse des ÖPNV – bleibt die Brücke frei befahrbar.

Regelmäßige Kontrollen auf der Brücke können zu kurzfristigen Behinderungen des Verkehrs führen. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) informiert über den weiteren Fortgang der Prüfungen.

Fragen beantwortet der Landesbetrieb für Straßenbau unter info@lfs.saarland.de oder unter Tel. 06821-100-0