Die saarländische Landesregierung hat die drei bestehenden Corona-Verordnungen fortgeschrieben und für den 13. Juli 2020 neu beschlossen. Sie sind bis zum 26. Juli 2020 (Ausnahme Veranstaltungen bis 31. August 2020) bzw. 14. August 2020 (Schulbetrieb) gültig und umfassen folgende wesentliche Änderungen:

Änderungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP):
– Regelungen zu Kontaktnachverfolgungslisten sowie Hygienekonzepte

– Veranstaltungen je Tag und Ort:
+ in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen (bislang 150)
ab 27.07.2020 mit bis zu 350 Personen
ab 10.08.2020 mit bis zu 450 Personen
ab 24.08.2020 mit bis zu 500 Personen

+ unter freiem Himmel mit bis zu 500 (bislang 350) Personen erlaubt
ab 27.07.2020 mit bis zu 700 Personen
ab 10.08.2020 mit bis zu 900 Personen
ab 24.08.2020 mit bis zu 1000 Personen

—> Veranstaltungen über 20 Personen sind dem Ordnungsamt unverändert anzumelden

– Begrenzte Anzahl an Zuschauern beim Sportbetrieb wie bei Veranstaltungen (250/500)erlaubt. Bestattungen ebenso.

Hygienekonzepte sind hier verfügbar https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/downloads_node.html

– In Geschäften sind unverändert eine Person je fünf Quadratmetern gestattet
–> vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche immer anwesend sein

Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen mit bis zu 25 (bislang 20) Personen

sportlicher Kontakt mit bis zu 25 (bislang 10) Personen ist jetzt erlaubt

– Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist gestattet

– Besuchsregelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser werden gelockert

Verboten bleiben der Betrieb von Clubs, Diskotheken, und Swingerclubs sowie die Ausübung von Prostitution sowie Ansammlungen größer 10 Personen.

– Die Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen vom 02.05.2020 wurde in §8 ergänzt und erweitert die Regelungen der außerschulischen Bildungsveranstaltungen auch auf außerschulische Bildungs- und Seminararbeit.

– Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreise ist inhaltlich unverändert und wurde bis 26. Juli 2020 verlängert.

Die komplette Verordnung finden Sie hier: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 11. Juli 2020