Am Freitag (15. Mai 2020) hat der saarländische Ministerrat eine Änderung der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Diese tritt am kommenden Montag (18. Mai 2020) in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 31. Mai 2020. Maßgabe bei den Erleichterungen bleibt, einzelne Beschränkungen mit Bedacht aufzuheben, sodass es nicht nochmals zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen kommt.


Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020