Ministerrat beschließt neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona- Pandemie im Saarland

Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 30.10.2020:

Der saarländische Ministerrat hat am Freitag (30. Oktober 2020) in einer Sondersitzung die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst.

Die neuen Regelungen, die sich an den gemeinsamen Beschlüssen der Ministerpräsi- dentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin orientieren, treten ab dem kommenden Montag (2. November 2020) in Kraft. Dann müssen u.a. Gastronomie betriebe, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege mit Ausnahme von Friseu- ren, Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen und Thermen geschlossen bleiben. Zudem gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum. Zuvor hatte sich der Ministerrat mit der Expertenkom- mission der Landesregierung ausgetauscht. Dieser wissenschaftliche und medizinische Fachkreis berät die Landesregierung bereits seit Anfang März bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir hätten gerne auf eine Verschärfung der Maßnah- men verzichtet, mit der wir jetzt auch all jene treffen, die sich in den vergangenen Wo- chen und Monaten vorbildlich zu Hause und in der Öffentlichkeit an die Regeln gehalten haben, insbesondere Künstler und Kulturschaffende, Gastronomen sowie die Betreiber von Fitness-, Kosmetik- oder Tattoostudios. Aber das derzeitige Infektionsgeschehen lässt uns keine Wahl, wenn wir eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssys- tems verhindern und die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie weitestgehend unser Wirtschaftsleben aufrechterhalten wollen. Bundesweit lassen sich die Anste- ckungsumstände in rund 75 Prozent der Fälle nicht mehr nachvollziehen. Ohne Impfstoff gibt es nur eine verlässliche Möglichkeit, um die Kurve wieder abzuflachen: eine deutliche Reduzierung der Kontakte. Die verschärften Maßnahmen sind schmerzhaft und aus Sicht der betroffenen Branchen sicherlich auch sehr einschneidend, aber sie sind nötig, um das Infektionsgeschehen jetzt unmittelbar einzudämmen. Wir werden unsererseits alles dafür tun, den wirtschaftlichen Schaden der Maßnahmen für die Betroffenen abzu- federn. Auch, wenn es paradox klingt: Die schärferen Regelungen dienen auch der Wirtschaft, denn sie sollen schlimmeres verhindern und somit dazu beitragen, dass unsere Wirtschaft auch eine Zukunft hat. Wir können die Situation bewältigen, wenn wir auch jetzt wieder zusammen an einem Strang ziehen, so wie uns das im Frühjahr schon einmal gemeinsam gelungen ist.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Wir müssen feststellen, dass wir eine Infektions- welle haben, bei der einem angst und bange wird, weil sie auch wieder in den Kranken- häusern ankommt. Wir können das Virus nicht einfach bitten, jetzt mal aufzuhören. Jeder und jede Einzelne hat es in der Hand mitzuhelfen, die Pandemie erneut einzudämmen. Alle Länder handeln jetzt bundesweit sehr entschlossen. Oberstes Ziel ist dabei, die Kitas und Schulen offenzuhalten. Das bedeutet großen Verzicht und harte Maßnahmen, auch um die Bildungschancen unserer Kinder nicht zu gefährden. Die Grundlage für die harten Entscheidungen der Ministerpräsidenten war die Zusage, dass die geschlossenen Unternehmen für diesen Eingriff angemessen entschädigt werden. Ich erwarte, dass das jetzt sehr schnell kommt und halte das für die Akzeptanz dieser Maßnahmen für entscheidend.“

 

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020 und Änderung des Bußgeldkatalogs