Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

immer wieder kommt es in der Gemeinde Mettlach zu Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen, in Parks und sogar auf Spielplätzen hinterlassen.

Die Hundekothaufen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden. Hundekot kann bei unmittelbarem Kontakt die Gesundheit unserer Kinder durch Bakterien, Viren oder Würmer bedrohen.

Aus diesem Grund ist Hundekot als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzustufen und ist durch den Hundehalter schnellstmöglich zu beseitigen.

Widerrechtliches Verhalten wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30 Euro belegt, zuzüglich der Kosten notwendiger Reinigungsmaßnahmen. Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Bekämpfung und Aufklärung solcher Verhaltensweisen. Entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung können bei dem Ordnungsamt der Gemeinde unter Tel. 06864/83-55 bzw. unter ordnungsamt@mettlach.de mitgeteilt werden.

Im Interesse eines guten Miteinanders bitte ich Sie um Beachtung.

 

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Daniel Kiefer