Der Landesbetrieb für Straßenbau informiert:

 

Fräs- und Asphaltarbeiten unter Vollsperrung in Mettlach

 

Ab dem 15. April 2021 wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) im Bereich der L 158 in Mettlach mit den angekündigten Vollsperrungen in Abschnitten fortfahren.  Insgesamt betroffen davon ist der Bereich ab der Siebendstraße bis zur Abzweigung „Kachelpass“ (Verbindungsstrecke zwischen Mettlach und Saarhölzbach). Aktuell werden in diesen Streckenabschnitten die vorauseilenden Arbeiten unter halbseitiger Sperrung ausgeführt.

 

Die nun anstehenden Fräs- und Asphaltarbeiten müssen – wie angekündigt – wegen geringer Straßenbreite und zur Gewährleistung der Arbeitsstättensicherheit unter Vollsperrung ausgeführt werden.

 

Die Vollsperrungen werden in vier getrennten Abschnitten erfolgen. Der Bauabschnitt 2a II beginnt kurz vor der Einmündung zur Siebendstraße bis auf die Höhe der Zufahrt zum Rückkonsumzentrum (Wertstoffzentrum). Bauabschnitt 2a I beginnt ab der Zufahrt zum Rückkonsumzentrum bis hälftig der Einfahrt zu den Verbrauchermärkten. Der Bauabschnitt 2b beginnt ab hälftig der Einfahrt der Verbrauchermärkte bis zum Geißertweg. Der Bauabschnitt 3 erfolgt ab Geißertweg bis zur Abzweigung „Kachelpass“ (Verbindungsstrecke zwischen Mettlach und Saarhölzbach). Im Bauabschnitt 2a II ist dazu die Zufahrt zur Siebendstraße und in Bauabschnitt 2a I die Zufahrt zur Waldstraße gesperrt. Darüber hinaus ist im Bauabschnitt 3 die Zufahrt zum „Kachelpass“ und zum Bocksberg gesperrt.

 

Begonnen wird am 15.04.2021 zunächst mit dem Bauabschnitt 2a I (Zufahrt zum Rückkonsumzentrum bis hälftig der Einfahrt zu den Verbrauchermärkten). Dann folgen ab ca. 26.04.2021 der Bauabschnitt 2a II und ab ca. 07.05.2021 der Bauabschnitt 3. Zuletzt wird ab ca. 24.05.2021 der Bauabschnitt 2b durchgeführt.

 

Für die Dauer der Vollsperrungen wird der Verkehr von Losheim und Britten kommend in Richtung Mettlach über die L 158 zur L 374 (Bachem) und weiter

zur L 157 und L 174 auf die B51 (Merzig) umgeleitet. Die Gegenrichtung ist entsprechend ausgeschildert.

 

Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Bereich der Baufelder ist je nach Baufortschritt nur begrenzt möglich. Die betroffenen Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle zu parken. Die Information der Anlieger erfolgt mit Handzetteln vor Ort.

Quelle: LFS/Straßenbau

 

Ansprechpartner:

Landesbetrieb für Straßenbau

TEL: 06821-100-235 oder info@lfs.saarland.de