Das Saarland hatte im letzten Jahr im deutschlandweiten Vergleich mit den höchsten Schäden durch Unwetter zu kämpfen. Außerdem sind sich führende Wissenschaftler einig, dass Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels in Zukunft noch häufiger werden.

Starker Regenfall und in der Folge Überschwemmungen gehören in Deutschland zu den häufigsten Katastrophenfällen.

Überschwemmungen mit schadhaften Auswirkungen für Mensch und Tier sowie insbesondere für bebaute und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind nicht nur die Folge von Flusshochwassern, sondern auch von Starkregenereignissen und Überschwemmungen kleinerer Gewässer und Sturzfluten in Tiefenlinien des Geländes. Starkregenereignisse führen innerhalb weniger Minuten zu einem extrem hohem Wasserabfluss. Hier ist eine Vorhersage des Ablaufs und der Auswirkungen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich, oftmals reicht die Zeit nicht einmal für das Ausführen spontaner Vorbereitungsmaßnahmen. Zusätzlich kommt durch Starkregen das öffentliche Kanalnetz an seine Belastungsgrenze und es kommt in der Folge zu Überstau auf die Straßen und zu Rückstau in nicht gesicherte Wohngebäude.

Deshalb sieht sich die Gemeinde Mettlach in der Pflicht, in Zukunft drohenden Überschwemmungen durch Starkregen bereits heute vorzusorgen. Dazu entwickelt sie, gefördert durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, zusammen mit dem Ingenieurbüro Hemme aus Pölich in Rheinland-Pfalz ein Starkregenvorsorgekonzept. Dies soll mögliche Risiken analysieren, Ursachen vergangener Schäden aufarbeiten und Vorsorge auch für größere Starkregenereignisse treffen.

Die Arbeit beinhaltet die Erstellung von Starkregengefahrenkarten, aus denen Optionen zur Verbesserung der Situation abgeleitet werden sollen, sowie anschließend die Risikokommunikation durch aktive Beteiligung aller wichtigen Akteure und unter intensiver Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.

Im ersten Schritt wurden durch das Ingenieurbüro Simulationen der einzelnen Ortsteile erstellt, um zu sehen, an welchen Orten bei Starkregen Überschwemmungen drohen könnten. Im nächsten Schritt werden aktuell Ortsbegehungen der einzelnen Ortsteile der Gemeinde durchgeführt, wo für Überschwemmungen anfällige Orte analysiert werden. So sollen jeweils passende Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

Zur Ortsbegehung im Ortsteil Orscholz begleiteten das Planungsbüro die stellvertretende Ortsvorsteherin Marietta Schmitz, Vertreter von Gemeinde und Bauhof sowie der örtlichen Feuerwehr. Aufgrund der Höhenlage auf dem Plateau oberhalb der Saarschleife ist die Ortslage vergleichsweise gering gefährdet. Probleme gibt es vereinzelt durch Kanalrückstau. Die für die Gemeinde im Entwurf vorliegende Starkregengefahrenkarte bildet dennoch Problembereiche innerhalb der Bebauung ab, die bei größeren als den bisher erlebten Ereignissen zu betroffenen Wohngebäuden führen. Der Weselbach fließt am Baugebiet „Kahlenbruch“ entlang und ist in einem Abschnitt verrohrt. Bei Starkregen und Überlastung des gestreckten Gewässerverlaufs kann es vor dem Durchlass zu einem Übertreten des Wassers auf die Saarbrücker Straße und angrenzende Grundstücke kommen. Weitere Abflusskonzentrationen sind in der Alfred-Becker-Straße, im Bereich des Kindergartens, zu erwarten. Hier sind Maßnahmen zur Ableitung des Wassers im Straßenraum in die unterhalb liegenden Wiesen möglich. Ebenfalls starkregengefährdet sind die Straßen „Brückweg“, „Zum Großwald“ und „Zum Commetsteinchen“, dem Einzugsgebiet des Kommetsteiner Baches oberhalb des Friedhofs. In diesem innerörtlichen Bereich sind an Einzelobjekten Maßnahmen der Eigenvorsorge notwendig, da tieferliegende Gebäudeeingänge und Garageneinfahrten bei Oberflächenabfluss betroffen sein können.

Zuständig für den Schutz vor Schäden durch Hochwasser sind neben den öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen auch die betroffene Bevölkerung. Dies legt auch § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes fest, der besagt, dass in Deutschland „jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“ Hochwasser ist also eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Kommunen und Betroffenen. Deshalb, so Bürgermeister Daniel Kiefer, sind auch alle Immobilien- und Landbesitzer in der Gemeinde dazu aufgerufen, ihre Flächen durch hochwassersicheren Bau und geeignete Abflüsse gegen Schäden durch Hochwasser abzusichern.

Mehr Informationen sowie Dokumentation der Entwicklung des kommunalen Starkregenkonzepts der Gemeinde teilt das Ingenieurbüro Hemme unter www.starkregenkonzept.de/gemeinde-mettlach.